Reparatur oder gleich neue Ware? Rechte und Pflichten von Verbraucher und Händler bei Mängeln
Nicht selten kommt es vor, dass sich nach dem Kauf eines neuen Produkts herausstellt, dass es nicht einwandfrei funktioniert. Die Rechte und Pflichten von Verbraucher und Händler sind bei Mängeln nicht nur sehr praxisrelevant, sondern auch vielseitig und komplex. Verbraucher wünschen sich häufig, dass ihr defektes Produkt gegen ein völlig neues ausgetauscht wird. Doch sind Händler tatsächlich dazu verpflichtet dem Verbraucher im Mangelfall ein neues Produkt auszuhändigen? Welche Kosten können daneben noch für den Händler anfallen? Haben Unternehmer ein solches Wahlrecht? Und können sie, wenn die Ware schon beim Einkauf vom Lieferanten mangelhaft war, Ersatz verlangen?
gleiches Modell für Ersatzlieferung nicht mehr verfügbar
Beitrag von Neumann
27.06.2022, 18:28 Uhr
Vor knapp 2 Jahren wurde das Bad saniert. Bei den beiden fest verbauten Badschränken hat sich das Furnier der Fronten nach wenigen Monaten großflächig gelöst und ist an den Ecken eingerissen. Die Reklamation beim Händler erfolgte zeitnah und wurde von diesem auch dokumentiert. Wegen Corona erfolgte seitens des Händlers binnen Jahresfrist keine Bearbeitung. Nach Fristsetzung teilt der Händler nunmehr mit, dass ein Austausch der Möbel nicht möglich ist, weil die Modelle nicht mehr hergestellt werden. Alternative Modelle mit gleichen Maßen sind ebenfalls nicht mehr im Angebot. Eine Reparatur sei , wenn überhaupt, nur eingeschränkt möglich, weil das Furnier beschädigt ist. Eine eventuelle, optische Beeinträchtigung müsse insofern hingenommen werden. Muss ich eine improvisierte Reparatur hinnehmen? Welche Rechte verbleiben mir als Verbraucher, wenn ein Austausch der beschädigten Schränke nicht möglich ist? Geld zurück ist keine gute Möglichkeit, weil ich dann den Stress mit Neubeschaffung und Einbau habe. Danke.
Privat
Beitrag von Birgitta Keller
01.10.2021, 15:23 Uhr
Wir haben eine neue Küche incl. Elektrogeräte gekauft. Beim Aufbau wurde festgestellt, dass die Geschirrspülmaschine beschädigt ist. Muss ich eine Reparatur dulden, oder muss ein Neugerät aufgebaut werden?
mangelfreie Nachbesserung
Beitrag von Sigge
08.03.2016, 14:58 Uhr
Der Händler besorgt sich also ein "zunächst" mangelfreies identisches Gebraucht-Gerät womöglich bei einem Privatverkäufer auf der eBay-Platform ... Er schickt dies seinem Kunden zu, der stellt dann nach Tagen fest, dass ein Virus darauf ist, dass womöglich ein Anschluß einen Wackelkontakt hat usw. usw. Der Händler der SO handelt, handelt bereits GROB FAHRLÄSSIG! Das passiert nur den Händlern, die Gesetze ausreizen und meinen schlauer zu sein, als andere Verkäufer. Wenn dieser Händler ein vom Hersteller überholtes Gebrauchtgerät beziehen kann, dann ist er auf der sicheren Seite und erfüllt - egal wie alt dieses identische Gerät ist - diese Nachbesserung.
Nicht unbedingt Neuware bei Nachlieferung, nur mangelfreie Ware!
Beitrag von Torsten Kracke
07.03.2016, 17:24 Uhr
Leider ist hier falsch wiedergegeben worden, der Käufer hatte bei Nachlieferung Anspruch auf neue Ware, in der Tat spricht das Gesetz aber nur von "mangelfrei". Wenn z. B. ein Kunde nach 1,5 Jahren ein Handy zurückgibt, kann man durchaus den Nachlieferungswunsch des Kunden dadurch erfüllen, dass man ihm ein anderes 1,5 Jahre altes Handy gleichen Typs zusendet, das den betreffenden Mangel nicht hat (und auch sonst natürlich nicht schlechter vom Zustand als das mangelhafte Geräte des Kunden ist). Dies kann Kosten sparen, wenn man als Händler nachliefern muss und z. B. bei Ebay ein entsprechendes Gerät beschafft.
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