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Geoblocking

Unterschiedliche Preise in EU-Ländershops: Ist das erlaubt?

Unterschiedliche Preise in EU-Ländershops: Ist das erlaubt?
3 min 3
Beitrag vom: 01.02.2016
Aktualisiert: 10.12.2025

Viele Händler setzen in ihren EU-Ländershops auf unterschiedliche Preise. Doch ist das überhaupt zulässig und welche Vorgaben gelten für eine länderspezifische Preisgestaltung?

Unterschiedliche Konditionen in EU-Ländershops: Was Händler dürfen

Die Geoblocking-Verordnung untersagt es Händlern nicht, mehrere Landesversionen eines Online-Shops zu betreiben und diese mit jeweils eigenen Preisen, Versandkonditionen oder Zahlungsarten auszugestalten.

Ein Händler darf daher beispielsweise in www.shop.de andere Konditionen anbieten als in www.shop.fr.

Entscheidend ist vielmehr die Unterscheidung zwischen verschiedenen Ländershops und derselben Shopversion:

  • Zwischen einzelnen Ländershops dürfen Preise und Konditionen abweichen.
  • Innerhalb ein und desselben Shops müssen alle Kunden aus EU-Mitgliedstaaten gleichbehandelt werden.

Das Diskriminierungsverbot der Geoblocking-Verordnung setzt erst an, wenn ein Kunde eine bestimmte Shopversion nutzt – also beispielsweise den deutschen oder französischen Shop eines Händlers.

Innerhalb dieser konkreten Shopversion müssen alle Kunden aus EU-Mitgliedstaaten gleichbehandelt werden, unabhängig davon, aus welchem Staat sie stammen oder welche IP-Adresse sie verwenden.

Sobald sich ein Kunde also in derselben Shopumgebung bewegt, dürfen Preise, Zahlungsarten oder sonstige Konditionen nicht unterschiedlich angezeigt oder angeboten werden.

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Wo die Grenze verläuft: Was innerhalb eines Shops unzulässig ist

Innerhalb einer Shopversion dürfen die Kaufbedingungen nicht davon abhängen, aus welchem EU-Mitgliedstaat ein Kunde kommt.

Unzulässig ist insbesondere:

  • Preise, Versandkosten oder Zahlungsarten automatisch zu ändern, sobald erkennbar ist (z. B. anhand der IP-Adresse oder Rechnungsanschrift), dass der Kunde aus einem anderen EU-Mitgliedstaat kommt.
  • Kunden beim selben Produkt unterschiedlich zu behandeln, nur weil sie aus verschiedenen EU-Ländern stammen.

Erlaubt bleiben dagegen dynamische Preisänderungen, die auf neutralen Faktoren beruhen – etwa auf Nachfrage, früherem Nutzerverhalten oder Tageszeit.

Entscheidend dabei ist, dass diese Anpassungen nicht an die Herkunft, den Wohnsitz oder die Staatsangehörigkeit des Kunden anknüpfen.

  • Ein Händler unterhält 2 Versionen eines Online-Shops, nämlich www.shop.de und www.shop.fr. Die Verordnung verbietet es ihm nicht, auf www.shop.de für Produkt X 9,99€ und auf www.shop.fr für das gleiche Produkt 15,99€ zu verlangen. Ihm es auch nicht untersagt, auf www.shop.fr die Bezahlung per PayPal anzubieten und auf www.shop.de die Bezahlung per PayPal nicht anzubieten.
  • Eine Internetseite, die den Preis in Echtzeit auf der Grundlage der Nachfrage und/oder anderer Parameter (wie erfolgte Suchvorgänge und/oder Käufe) ohne Bezug zum Wohnsitz oder der Staatsangehörigkeit ändert, würde grundsätzlich nicht unter das Diskriminierungsverbot der Anti-Geoblocking-Verordnung fallen.

Unzulässig wäre es erst dann, wenn ein französischer Kunde den Shop unter www.shop.de besucht und dort andere Preise oder andere Zahlungsarten angezeigt bekommt als ein deutscher Kunde – obwohl beide dieselbe Shopversion nutzen.

Fazit

Händler dürfen ihre Ländershops frei gestalten – mit eigenen Preisen, Zahlungsarten und Versandkonditionen.

Entscheidend ist allein, dass innerhalb eines einzelnen Shops keine Ungleichbehandlung von Kunden aus EU-Mitgliedstaaten erfolgt.

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3 Kommentare

P
Paul
Herr
Zitat: "Dass ein Unternehmen, welches über das Internet in verschiedenen Mitgliedstaaten unterschiedliche Preisniveaus für dieselben Produkte aufrecht erhält, über diese Politik offen aufklärt und so den Unmut von Verbraucherschutzverbänden und Abnehmern nahezu provoziert, ist allerdings so unwahrscheinlich, dass die Vorschrift in der Praxis ihres Geltungsbereiches nahezu gänzlich beraubt würde." Das ist leider völlig falsch; Beispiel ZALANDO: Alle Länderseiten offen für jeden einsehbar, Warenbestand stets derselbe, groteske Preisunterschiede bis zu 100% auf den einzelnen Länderseiten. Effektive Beschränkung ist, dass der Versand stets nur in das entsprechende Territorium der Länderseite erfolgt. Man bemüht sich absolut nicht um Tarnung.
K
Klaus Peters
ohne
Scheinbar ist das Problem immer noch nicht gelöst.
Habe mal als Beispiel den AEG Shop für Ersatzteile.




Deutsche Seite: https://shop.aeg.de/Kochger%C3%A4te/Herde-Back%C3%B6fen-%26-Kochfelder/Motoren-%26-Ventilatoren/Fettfilter-f%C3%BCr-Backofenventilator/p/8996613078428 das gleiche Produkt auf der spanischen Seite: https://shop.aeg.com.es/Cocc%C3%ADon/Cocinas-Hornos-y-Placas/Motores-y-Ventiladores/Filtro-de-grasa-de-ventilador-de-horno/p/8996613078428. Man beachte die Artikelnummer ist gleich, doch der Preis? Es ist nicht möglich auf den jeweiligen Seiten bei der Adresseingabe das entsprechende Land zu ändern. Also nicht möglich die Ware über den spanischen Shop in ein anderes EU Land senden zu können.
A
Andreas
Was ist mit der Schweiz?
Ist die Schweiz als EWR-Staat hier wie ein "EU"-Staat zu behandeln?
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