Leserkommentar zum Artikel

Abmahnung: Wegen fehlerhafter Lebensmittelkennzeichnung

Kürzlich wurde ein Online-Händler abgemahnt, der über die eBay-Plattform Komucha- und Kefir-Produkte angeboten hatte. Vorgeworfen wurde dem Händler, dass er beim Handel und Vertrieb seiner Lebensmittel gegen zahlreiche lebensmittelrechtliche Bestimmungen verstoßen habe.

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Weiter so!

Beitrag von G. Weber
22.08.2009, 13:19 Uhr

Den Gerichten ist zu gratulieren! Gerade in solch sensiblen Berichen wie dem Lebensmittelverkauf sind strengste Anforderungen geboten! Schließlich muss der Kunde - wenn er das Produkt schon nicht faktisch vor sich hat - mit den Informationen versorgt werden, die benötigt werden!

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