Leserkommentar zum Artikel

Konkret: Zur Ausnahme des Widerrufsrechts beim Onlinehandel mit Lebensmitteln

Das Widerrufsrechts  bei Fernabsatzverträgen ist eine zentrale Regelung des Verbraucherschutzes. Allerdings gibt es auch Konstellationen, bei denen das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist. Aufgrund der schwammigen Gesetzesformulierung ist diesbezüglich beim Onlinehandel mit Lebensmitteln immer noch vieles unklar.

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Vergiftung

Beitrag von Thomas Wälter
22.08.2009, 00:28 Uhr

Hallo,

ich denke bei Lebensmitteln an folgende denkbare Situation:

Der online-Kauf eines durchaus lange haltbaren Lebensmittels - z.B. Nudeln -, wo die Klauseln "leicht verderblich" und "im Rahmen häufiger und regelmäßiger Fahrten geliefert" eben nicht zutreffen, wird vom Kunden widerrufen und zurück geschickt.

Woher weiß ich als Händler, dass das Lebensmittel aber noch ok ist?

Es könnte - bewusst oder unbewusst - vom Kunden "vergiftet" worden sein. Durch Strahlung, Arsen, was weiß ich ...

Wie kann ich bei einem zurückgenommenen Lebensmittel wirklich sicher sein, dass ich es ruhigen Gewissens dem nächsten Kunden noch verkaufen kann.

Bzw. wer haftet, wenn sich wirklich herausstellt, dass die ware eben nicht mehr ok ist und der nächste Kunde vielleicht sogar Gesundheitsschäden dadurch bekommt?

Als Lebensmittelhändler unterliegt man korrekterweise recht strengen Hygienevorschriften, der Kunde, der ggf. die Ware zurück schickt, aber nun mal nicht. Auch eine "Vergiftung" des Lebensmittels durch ansteckende Krankheit beim Kunden ist durchaus denkbar.

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