Leserkommentar zum Artikel

Paypal - lieber nicht!

Immer häufiger erreichen uns Beschwerden von ebay-Verkäufern, denen aus unerfindlichen Gründen ihre Paypal-Konten gesperrt wurden. Nun kommen sie nicht mehr an ihr Geld, können keine weiteren Geschäfte abwickeln. Und warum das Ganze? Das wissen die Betroffenen auch nicht so recht. Die Auskünfte sind dünn, die Begründungen wenig nachvollziehbar.

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Ebay und Paypal schützen Betrüger Teil II

Beitrag von Dr. R.
28.04.2015, 19:22 Uhr

Mit dem Urteil Ebays ist die Sache keineswegs ausgestanden. Im Gegenteil. Der Käufer darf die Verkäuferin weiter nötigen und vor sich hertreiben - mit Ebays Segen. Die Entscheidung Ebays dem Käufer ohne Berücksichtigung des Interesses der Verkäuferin die Rückgabe des Pedelecs mit Kaufpreisrückerstattung zu ermöglichen, geht einher mit einer mangelhaften Regelung der Rücksendekosten, des Rücksendedatums und der Prüfung des Zustandes der rückgesendeten Verkaufsware an die Verkäuferin. D.h. der Käufer hat alle Rechte, einschließlich des Nutzungsrechts, die Verkäuferin hat alle Kosten und den Schaden. So darf man sich wohl das Rechtswesen im Zustand Wildwest vorstellen. Ebay teilte der Verkäuferin inzwischen mit, daß sich der Käufer nicht mehr meldete, aber die Verkäuferin dem Käufer den Rückerstattungsbetrag unverzüglich zu senden habe, sobald das Pedelec rückgesendet werde, andernfalls Ebay das Konto der Verkäuferin und ihre Zahlungsmethoden sperren werde. Da Ebay dem Käufer keine Frist zur Rückgabe genannt hat, kann der Käufer nun nach eigenem Belieben das Pedelec weiter benutzen, etwa zu einem dreiwöchigen Urlaub, den er zuvor bereits angekündigt hatte. Das Interesse der Verkäuferin, das Rad baldmöglichst zurückzuerhalten, und zwar unbeschädigt - um es verkaufen zu können, taucht gar nicht mehr auf. Ebay bzw die dortigen Entscheidungsverantwortlichen sind anonym, die Entscheidungsgrundlagen sind "vertraulich" (wem gegenüber?) und unanfechtbar. Eine Kommunikation zu diesem Fall ist nicht möglich. Eine so krasse Rechte-Umverteilung (alle Rechte, einschließlich des Nutzungsrechts beim Käufer, der die Rückgabe und Rückerstattung fordert, alle Pflichten und Schadensbehebungen bei der Verkäuferin, die von Paypal in nicht berechenbarer Weise weiter durch Sperrungen und Nötigungen behindert werden und in ihrer Entscheidungsfähigkeit und hinsichtlich ihres guten Leumundes geschädigt werden kann. Im Vorfeld listete Ebay einige Verhaltensmöglichkeiten des Verkäufers im Fall einer Rückabwicklungsforderung des Käufers auf. Eine der Optionen war, auf die Rücksendung der Ware durch den Käufer ganz zu verzichten, "die Ware bleibt beim Käufer" - wobei die Kosten dennoch an den Käufer zu erstatten sind. Richtig, eine solche Option kann als Lösung betrachtet werden, da sie dem Käufer nicht nur Ware überlässt, sondern auch die Rücksendekosten ersparen würde, die bei diesem Betrugsmodell eine lästige Ausgabe sind. Daß es sich hier um ein veritables "unmoralisches Angebot" handelt, die Erwartung der Verkäufer möge die Kaufsumme herausrücken, auf seine Ware aber gefälligst verzichten, wird keineswegs eingegrenzt auf Bagatellverkäufe (wobei hunderte mal Ein-Euro-Verkäufe eben auch Hunderte Euro sind). Hier wird ein Rechtsempfinden gefördert, daß keinen Bezug mehr zur Realität hat, sondern eine Fantasiewelt bedient, die sich auf der Stufe des Wegwerf-Warenkonsums befindet, und die Existenz von Produzenten und Verkäufern, die ja auch ihre Existenz bestreiten wollen, komplett unberücksichtigt läßt. Ich bin keine Juristin, aber dies alles stellt m.E. einen Bruch unserer Rechtsgrundlagen dar. Von dem Bruch unseres Rechtsempfindens mal ganz zu schweigen.

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