Leserkommentar zum Artikel

Vergaberecht: OLG Naumburg zu Dokumentationsmängeln in der Vergabeakte

Das OLG Naumburg hat sich in seinem Beschluss vom, 20.09.2012, (Az.2Verg4/12) zu einer Frage geäußert, die viele Vergabestellen bewegt. Wann und wie ist eine Vergabeakte zu führen und kann sie auch noch rückschauend ergänzt werden?

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Sr.

Beitrag von Klaus-Dieter Redler
29.05.2014, 01:30 Uhr

Hallo und guten Abend, nur noch mal ganz kurz: R E C H T I S T, W A S D E M S T A A T E N Ü T Z T ! ( Staatsbedienstete diskreditieren sich natürlich untereinander nicht, dass hatte doch schon früher Tradition ) Es tut mir wirklich sehr leid für unsere mittlerweile so verkommene Rechtsprechung ,für dieses Urteil ( Urteilsbegründung ) gibt es jedoch keinerlei Entschuldigung. Da konnte-n der / die Richter bei Ihrer Urteilsbegründung sich immer und immer wieder die größte Mühe geben alles so fein wie nur möglich zu zerhacken um anschließend dann wieder alles in Ihre vorgefasste Form zusammen zu fügen. Nein nochmal, wie weit ist es doch mit unserer Deutschen Rechtsprechung nur wieder gekommen ? Ach so, ja, es war wohl doch schon immer so, dass die eine Krähe der anderen Krähe kein Auge aushackt. Für einen halbwegs klardenkenden und Rechtsempfindenden Menschen ist das einfach nur Peinlich.

Mit freundlichem Gruß Kl.-Dieter Redler

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