Leserkommentar zum Artikel
Vorsicht Falle im Vergabeverfahren: Eigene AGB führen zum Ausschluss!
Wer als Bieter bei einer öffentlichen Ausschreibung seinem Angebot eigene AGB beilegt, sei es auch nur aus Versehen, riskiert, ohne weitere Nachfrage vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.
Umgekehrt
Beitrag von Jochen
18.04.2014, 11:51 Uhr
Sind alle Klauseln des Auftraggeber ( öffentliche Hand ) nach Vertragsabschluss gültig ?
Oder kann man sich bei späterer feststellung noch auf eine unwirksamkeit berufen?
Danke schonmal im Vorraus
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