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Wer als Bieter bei einer öffentlichen Ausschreibung seinem Angebot eigene AGB beilegt, sei es auch nur aus Versehen, riskiert, ohne weitere Nachfrage vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.

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Umgekehrt

Beitrag von Jochen
18.04.2014, 11:51 Uhr

Sind alle Klauseln des Auftraggeber ( öffentliche Hand ) nach Vertragsabschluss gültig ?

Oder kann man sich bei späterer feststellung noch auf eine unwirksamkeit berufen?

Danke schonmal im Vorraus

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