Registrieren einer ausländischen Marke im Inland
Ein Hersteller eines trendigen Modelabels aus den USA hat nur dort seinen Markennamen angemeldet. Ist es möglich in Deutschland diesen Markennamen anzumelden und für identische Produkte zu nutzen?
Was wäre wenn...
Beitrag von J.Seggewis
14.08.2008, 09:44 Uhr
Guten Tag!
Wie hätte es sich wahrscheinlich verhalten, wenn
1) die ausländische Markeninhaberin schon sporadisch Geschäfte mit verschiedenen Kunden im Inland hatte, diese aufgrund von organisatorischen Schwierigkeiten aber nicht intensivieren konnte und
2) der inländische Anmelder und die ausländische Markeninhaberin eine Kooperation (z.B. GmbH-Gründung) vereinbart hätten (um die organisatorischen Schwierigkeiten zu vermeiden) und der inländische Anmelder daher zur Geschäftsvorbereitung die Marke hätte im Inland eintragen lassen.
Dann wäre die Anmeldung ja nicht böswillig geschehen.
Wenn dann die Kooperation nach kurzem (vor Gründung der GmbH aber nach ersten Geschäften als Einzelunternehmen (inländischer Anmelder) unter der eingetragenen Marke) gescheitert wäre, wer hätte dann die Markenrechte im Inland?
Meinungen? Vielen Dank im Voraus!
J. Seggewis
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