Leserkommentar zum Artikel

Hinsendekosten und Rücksendekosten bei Widerruf: Leitfaden der IT-Recht Kanzlei

Nahezu täglich erreichen uns Anfragen unserer Mandanten wegen Streitigkeiten mit Kunden bezüglich der Tragung von Versandkosten nach einem Fernabsatzwiderruf. Um diese – zugegebenermaßen nicht ganz triviale – Thematik praxistauglich abzuhandeln, haben wir für Sie einen Leitfaden erstellt. Dieser geht hierbei nicht nur auf die gängigsten Standardfälle ein, sondern liefert auch anschauliche Beispiele für komplexere Konstellationen.

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40-EUR-Klausel ohne AGB? / Annahme unfreier Sendungen

Beitrag von Sind Die Richter Alle Bekloppt?!
09.08.2013, 13:27 Uhr

1. Wie kann man die 40-Euro-Klausel wirksam vereinbaren, wenn man keine AGB vorhält - wozu man ja laut Rechtssprechung auch nicht verpflichtet ist?

2. Woher soll der Verkäufer wissen, dass es sich bei einer unfrei eingehenden Sendung um einen Widerruf handelt?

2.1. Da kann ja jeder irgendwas (leere Pakete) einfach so unfrei verschicken, nur um den Verkäufer zu ärgern. Beim Aufgeben des Paketes muss man den Personalausweis nicht vorzeigen, um die Absenderadresse zu verifizieren! Da bleibt man als Unternehmer also bei dieser Rechtssprechung ggf. auf Hunderten Euro sitzen! Das bedeutet doch im Umkehrschluss, dass man unfreie Pakete nur dann annimmt, wenn man weiß, von wem sie kommen, was zum nächsten Punkt führt:

2.2. Kann man von einem Mitarbeiter z. B. bei der Poststelle/im Lager/bei der Warenannahme etwa verlangen, dass er/sie alle Kundennamen aus dem Kopf weiß, damit er die Sendung als "muss angenommen werden" identifizieren kann?

2.3. Ist der (Einzel-)Unternehmer verpflichtet, in seiner Poststelle/im Lager/bei der Warenannahme eine Handkasse vorzuhalten um für diese Fälle genug Geld im Hause zu haben, wenn er doch noch nicht einmal gesetzlich überhaupt zur Führung einer Handkasse verpflichtet ist?

Falls nicht, ist dann ...

2.3.1. ... der Paketbote verpflichtet, den Unternehmer selbst aufzusuchen, um das Porto zu kassieren, vorausgesetzt natürlich, die Sendung wird überhaupt als "muss angenommen werden" identifiziert (s. 2.2.)?

2.3.1.1. Ist der (Einzel-)Unternehmer, der ja faktisch eine Privatperson ist, verpflichtet, Bargeld bei sich zu führen?

bzw.

2.3.2. ... der Angestellte in der Poststelle/im Lager/bei der Warenannahme verpflichtet, das Porto für den Unternehmer auszulegen, vorausgesetzt natürlich, die Sendung wird überhaupt als "muss angenommen werden" identifiziert (s. 2.2.)?

2.3.2.1. Ist der Angestellte in der Poststelle/im Lager/bei der Warenannahme, der ja faktisch eine Privatperson ist, verpflichtet, Bargeld bei sich zu führen?

Bitte mal ein rechtlich untermauertes Statement!

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