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Leserkommentare zum Artikel

Hinsendekosten und Rücksendekosten bei Widerruf: Leitfaden der IT-Recht Kanzlei

Nahezu täglich erreichen uns Anfragen unserer Mandanten wegen Streitigkeiten mit Kunden bezüglich der Tragung von Versandkosten nach einem Fernabsatzwiderruf. Um diese – zugegebenermaßen nicht ganz triviale – Thematik praxistauglich abzuhandeln, haben wir für Sie einen Leitfaden erstellt. Dieser geht hierbei nicht nur auf die gängigsten Standardfälle ein, sondern liefert auch anschauliche Beispiele für komplexere Konstellationen.

» Artikel lesen


Herr

Beitrag von Michael Büttgen
20.09.2022, 14:00 Uhr

Ich habe Schuhe bestellt, nach Wochen ohne Lieferung habe ich den Auftrag storniert. Kurz darauf wurde mein Paket angekündigt. Ich habe die Annahme verweigert. Das Paket ging zurück an den Absender nach Hamburg. Nun soll ich aber den Versand nach China in das Haupt Lager in Höhe von 50@ zahlen . Ist das rechtens?

Mfg

Rückversandkosten

Beitrag von Meike Brennecke
10.01.2017, 23:25 Uhr

Hallo ihr lieben, 

der Artikel ist top. Leider aber beantwortet er auch nicht mein Anliegen, sodass ich es hier mal formuliere. 

Wer trägt in diesem Fall die Rückversandkosten: 

Ich habe etwas bestellt für Gesamt 90€. Ein Artikel war defekt und somit habe ich nur EINEN Artikel von 5 behalten. Mir wurde aufgrund des defekten Artikels einen retourenaufkleber gesandt und als das UN die Retouren hatte, haben Sie mir 4,95€ für den Versand in Rechnung gestellt. Deren Aussage: Es war zwar ein Artikel defekt, dennoch haben Sie einen anderen behalten und daher müssen Sie als Kunde die Versandkosten für den Rückversand tragen. 

Ist das korrekt ? 

Falls nicht, gibt es dazu eine gesetzliche Grundlage :-)? 

Hatte so einen Fall schon einmal und möchte es diesmal echt wissen :) 

Dankeee :) 

Liebe Grüsse Meike 

Warenkauf im Internet: Was kann man tun, wenn die Rücküberweisung aus bleibt

Beitrag von Martina
17.07.2015, 10:16 Uhr

Ich habe im Mai bei einem Onlineshop bestellt. Ware war falsch beschriebe und ging deshalb sofort wieder zurück. Mail über den Wareneingang der Rücksendung (9.6.) habe ich erhalten. Leider muss ich seitdem meinem Geld nachlaufen. Jedes Mal heißt es "das Geld hat unser Konto verlassen und ist diese Woche bestimmt auf Ihrem Konto". bis jetzt habe ich leider kein Geld erhalten. Der Onlineshop hat Sitz in Hamburg. EU Überweisungen dauern eigentlich nie länger als 2 Tage... Was kann ich tun um die Sache endlich zu einem Abschluß zu bringen?

Rücksendekosten bei mangelhafter/unvollständiger Ware

Beitrag von Fernando Cordon
13.04.2014, 14:59 Uhr

Hallo,

ich habe einen Computerartikel online gekauft und vorab bezahlt. Der Artikel kam an und im Umkarton befand sich der bereits offene Originalkarton und es fehlten zum betrieb notwendige Teile. Der Verkäufer konnte keinen Ersatz lifern und bot mir an die Ware mit seinem Packetaufkleber an ihn zurück zu senden und mir mein Geld zu erstatten. Nun stellte ich fest das der Händler die Rücksendekosten mir vom bereits bezahltem Geld abzog. Ist das rechten´s? Gibt es Verweise auf Gesetze.

Rückporto

Beitrag von Lisa
26.03.2014, 18:38 Uhr

Hallo,

mich würde mal interessieren wie das ganze gehandhabt wird, wenn ein Kunde z.B. zwei Pakete retourniert und Rückportokosten anfallen. Werden diese Rückportokosten pro Paket angerechnet?

Vielen Dank

Verlust

Beitrag von Ingrid Fritz
10.03.2014, 10:34 Uhr

Wer kommt für den Verlust einer Sendung auf. Die Sendung im Wert von 39 Euro wurde per Warensendung zurückgesandt, kam aber nie beim Verkäufer an. In den AGB`S steht das ich die Ware versichert zurücksenden muss. Habe ich einen Anspruch auf die Ertsattung meinen Warenwert?

Ingrid Fritz

Sehr gute Erklärung!

Beitrag von BM Handel
28.02.2014, 04:55 Uhr

Habe eben "Fräulein G-Punkt" (für Nicht-Insider: google) die Suchbegriffe "Rücksendekosten mehrere Artikel 40 Euro" eingegeben und bin beim obersten Treffer auf Ihre Seite geleitet worden. Ihre Erklärung betraf exakt die Problematik, mit der ich mich befassen musste, so dass alle, wirklich aber auch alle meine Fragen perfekt beantwortet sind. Ihre Ausführungen, insbesondere an Hand den eigefügten Beispielen, sind leicht verständlich und keineswegs juristisches Fach-Chinesisch. Daher mein Dank und Lob, dass Sie sich die Mühe machen, im Internet einen solchen kostenlosen Service zu bieten! S. Braun

Kostenfreier Versand und Rückporto

Beitrag von Rix
12.12.2013, 13:57 Uhr

Neuerdings werben Händler mit kostenfreien Versand. In den AGB steht jedoch die 40 Euro Regel. Hat der Verkäufer die AGB hier selbst geändert? Müsste die Rücksendung nicht auch kostenfrei sein?

Tina Tietze

Beitrag von Sandra Noack
01.10.2013, 15:55 Uhr

Wie ist die Antwort auf Fr. Tina Tietzes Frage vom 06/2013?

Nachnahmegebühren Hinsendung

Beitrag von chris
29.08.2013, 16:21 Uhr

Hallo, ich habe grade einen Fall in dem der Kunde das Nachnahmepaket nicht angenommen hat. Auch keine Rückmeldung seinerseits. Bleibe ich jetzt auf den Nachnahmegebühren sitzen ? Porto ok der wert der Ware lag grade bei 42 € aber die 5 € Nachnahmegebühren muß er mir doch erstatten da ich auch noch andere Zahlungsmöglichkeiten anbiete. Meiner Rechtsauffassung ist die Zahlungsmöglichkeit jedenfalls nicht den Versandkosten zuzurechnen. lg

Nachnahme und welche Zusatzkosten

Beitrag von Karsten Schneider
27.08.2013, 19:59 Uhr

Könnten Sie im Teil: "Unfreier Rückversand und Rückversand per Nachnahme muss wohl toleriert werden" bitte noch folgenden Sachverhalt präzisieren:

Der Verbraucher sendet per Nachnahme die Ware zurück. Dabei erhält er von der Deutschen Post AG bei der Aufgabe der Ware 2 Quittungen: a) DHL Paketmarke 6,90 Euro und b) Entgelte Nachnahme 5,00 Euro. Zudem sind durch den Empfänger bei Annahme noch 2 Euro zu entrichten.

Die Frage ist jetzt, welchen Betrag der Verbraucher vom Empfänger fordert und damit auf den Überweisungsträger schreibt: a) Kaufpreis + 6,90 Euro + 5,00 Euro b) Kaufpreis + 6,90 Euro c) Kaufpreis + 6,90 Euro - 2,00 Euro

aber wann?

Beitrag von Bald wird alles besser
10.08.2013, 00:09 Uhr

Wir haben gerade 2 Abmahnungen auf dem Tisch. Natürlich nicht von irgendwelchen Abmahnhaien die ja langsam durch unsere tolle Rechtssprechung gebremst werden, nein, von Mitbewerbern.

Und darin geht es auch um den Passus - Übertragung der Rücksendekosten. War es 2011 noch so, das man die 40 € Regelung in der Widerrufsbelehrung haben musste, kamen findige Abmahner darauf dass das ja laut Gesetzeslücke nicht ausreicht. Also haben die Richter gerichtet und für Recht erklärt, dass der Text zwingend in die AGB muss - wie jetzt? Muss mal also doch AGB haben oder wie? Aber erstmal egal. Dann kamen wieder findige Abmahner drauf, dass ja im Gesetz steht, man brauche eine Vereinbarung um die Kosten dem Käufer aufzuerlegen. Also wieder - wie jetzt? AGB sind doch eine Vereinbarung oder nun doch wieder nicht? Doch sagten die Gerichte, AGB sind natürlich eine Vereinbarung, aber, mann kann doch nicht den gleichlautenen Text aus der Widerrufsbelehrung einfach in die AGB übernehmen, nein, dass geht nun wirklich nicht. Man muss es dann schon anders benennen, denn, Widerrufsbelehrung ist doch nur eine Belehrung und hat keinen Vertragscharakter. Also bitte lieber Verkäufer, der, der du ja Millionen Gewinn machst auf den armen Rücken der unschuldigen Käufer. Bitte benenne deinen Text in deinen AGB in Widerrufsrecht um, dann sollte es klappen. :) Falsch gedacht. Findige Abmahner haben das Gesetz gelesen und entdeckt, dass das auch nicht ausreicht, denn das ist ja nur anders benannt und keine explizite Vereinbarung. Also bitte Verkäufer! Schreibe einen extra Paragrafen, der da heißt: Kostentragungsvereinbarung und dann sollte es klappen. Mal sehen, da ja seit Juni das neue Widerrufsgesetz beschlossen ist und es im Juni 2014 in Kraft tritt, ob wir Verkäufer dann entlich Ruhe haben vor den Bestellern die Parfums testen, Grills und Elektronik ausprobieren, Schuhe tragen und alles wieder zurück schicken. Aber viel wird es nicht helfen, denn Waren für eine Leihgebühr von 5,90 € 14 Tage zu nutzen und sie dann wieder zurück zu schicken ist doch für jeden, von den Gerichten so dargestellten kleinen dummen armen Kunden, schon zum Hobby geworden.

Also erweitert eure AGB einfach um den Passus: Kostentragungspflicht bei Widerruf, schreibt da rein das der Käufer bis 40 € Warenwert die Rücksendekosten tragen muss und hofft das nicht wieder irgendein Amtsgericht sich für den Bundesgerichtshof hält und das dann auch wieder als unzulässig deklariert weil man keine Unterschift vom Kunden für diese Vereinbarung hat.

Achja, und vielleicht gleich noch ne Vereinbarung das der Käufer bei eigenständiger Rücksendung die Kosten so gering wir möglich hält. Damit beschneidet man den armen Kunden, der ja denken könnten er darf nicht widerrufen, nicht in seinem Recht den Rücksendeartikel mit einem Taxi von München nach Rostock zurück zu senden.

In diesem Sinne - es lebe der zeitgerechte Fernabsatz über Telekommunikaionsmedien

40-EUR-Klausel ohne AGB? / Annahme unfreier Sendungen

Beitrag von Sind die Richter alle bekloppt?!
09.08.2013, 13:27 Uhr

1. Wie kann man die 40-Euro-Klausel wirksam vereinbaren, wenn man keine AGB vorhält - wozu man ja laut Rechtssprechung auch nicht verpflichtet ist?

2. Woher soll der Verkäufer wissen, dass es sich bei einer unfrei eingehenden Sendung um einen Widerruf handelt?

2.1. Da kann ja jeder irgendwas (leere Pakete) einfach so unfrei verschicken, nur um den Verkäufer zu ärgern. Beim Aufgeben des Paketes muss man den Personalausweis nicht vorzeigen, um die Absenderadresse zu verifizieren! Da bleibt man als Unternehmer also bei dieser Rechtssprechung ggf. auf Hunderten Euro sitzen! Das bedeutet doch im Umkehrschluss, dass man unfreie Pakete nur dann annimmt, wenn man weiß, von wem sie kommen, was zum nächsten Punkt führt:

2.2. Kann man von einem Mitarbeiter z. B. bei der Poststelle/im Lager/bei der Warenannahme etwa verlangen, dass er/sie alle Kundennamen aus dem Kopf weiß, damit er die Sendung als "muss angenommen werden" identifizieren kann?

2.3. Ist der (Einzel-)Unternehmer verpflichtet, in seiner Poststelle/im Lager/bei der Warenannahme eine Handkasse vorzuhalten um für diese Fälle genug Geld im Hause zu haben, wenn er doch noch nicht einmal gesetzlich überhaupt zur Führung einer Handkasse verpflichtet ist?

Falls nicht, ist dann ...

2.3.1. ... der Paketbote verpflichtet, den Unternehmer selbst aufzusuchen, um das Porto zu kassieren, vorausgesetzt natürlich, die Sendung wird überhaupt als "muss angenommen werden" identifiziert (s. 2.2.)?

2.3.1.1. Ist der (Einzel-)Unternehmer, der ja faktisch eine Privatperson ist, verpflichtet, Bargeld bei sich zu führen?

bzw.

2.3.2. ... der Angestellte in der Poststelle/im Lager/bei der Warenannahme verpflichtet, das Porto für den Unternehmer auszulegen, vorausgesetzt natürlich, die Sendung wird überhaupt als "muss angenommen werden" identifiziert (s. 2.2.)?

2.3.2.1. Ist der Angestellte in der Poststelle/im Lager/bei der Warenannahme, der ja faktisch eine Privatperson ist, verpflichtet, Bargeld bei sich zu führen?

Bitte mal ein rechtlich untermauertes Statement!

Beispiel mit Quotelung

Beitrag von Egal
17.07.2013, 13:55 Uhr

Zum Teil B Fall 4 ist es so mit Quotelung bei Amazon üblich siehe http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?nodeId=200387580

Rücksendekosten wurden nicht erstattet

Beitrag von Max
03.07.2013, 08:22 Uhr

Hallo!

ich habe den Fehler gemacht und dem Verkäufer vertraut.

Die Rücksendekosten habe ich vorgestreckt und -natürlich- nicht erstattet bekommen.....

Was kann ich jetzt (sinnvollerweise) tun, um diese doch noch zu bekommen.

5,90 EUR Versandkosten sind nicht die Welt, aber irgendwie gehts jetzt auchs ums Prinzip.

Danke & Gruß Max

Schwieriger Fall?

Beitrag von Fragender
29.06.2013, 10:11 Uhr

In Stichpunkten, die Zahlen stimmen nicht ganz exact aber ungefähr:

Käufer kauft Gerät bei Ebay. Preis 44.- Euros, Versandangabe = kostenlos Gerät geht defekt nach 2 Monaten Rückversand an Firma Neues Gerät erhalten War ebenfalls defekt (deutlich sichtbar) Rückversand VK erstattet erst nach vielen Mails und Drohungen seitens des Käufers die Rücksendekosten Käufer will den Artikel nicht erneut wegen mangelnden Vertrauens in Ware und Verkäufer und will Erstattung des Betrages von 44.- Verkäufer überweist 38.- zurück , gibt in der Begründung an (laut Rechnung) , dass Versandkosten 6.- Euros waren Weigert sich, kompletten Betrag zu ersetzen.

Würde mich freuen, wenn es dazu Meinungen gibt. Können "kostenlose" Versandkosten mit 6 Euros angerechnet werden? Ist das nicht der Versuch, die Ware unter die 40.- Euro Marke zu drücken? Könnte man demnach nicht auch einen Artikel mit 60.- Euro Kaufwert später mit 22.- Euros Versandkosten schön rechnen?

Vielen Dank für Bemühungen F.

Widerruf ausgeübt aber Ware kommt nicht zurück

Beitrag von Tina Tietze
17.06.2013, 13:34 Uhr

Hallo, alles eigentlich wunderbar und eigentlich auch eindeutig.

Aber nirgendwo steht geschrieben wie lange ein Verbraucher Zeit hat die Ware zurückzusenden. Wenn der Widerrufs innerhalb der Widerrufsfrist per Email ausgeübt wird gilt das ja laut geltender Widerrufsbelehrung als fristgerechtes Ausüben des Widerrufs.

Aber innerhalb welcher Frist nach dem Widerrufs muss denn der Verbraucher dann zurücksenden??

Darüber kann ich nirgendwo einen Hinweis finden.

LG Tina

Rücksendekosten bei Abholung der Ware durch Verkäufer

Beitrag von Monika
22.05.2013, 12:59 Uhr

Ich habe mir im Internet ein Sideboard bestellt. Lieferung erfolgte kostenlos. Da das Sideboard nicht die Farbe hatte wie im Internet abgebildet, machte ich vom Widerruf gebrauch.

Das Sideboard wurde von einem Mitarbeiter des Anbieters abgeholt. Nun soll ich 79,90€ Rücksendekosten tragen. Das sind Personalkosten plus Fahrtkosten.

Muss ich zahlen?

Wer trägt die Rücksendekosten wenn nicht so geliefert wurde wie bestellt?

Beitrag von Julia
13.05.2013, 14:13 Uhr

Ich habe bei einem namenhaften Online-Shop ein Trampolin und eine Abdeckplane für das Trampolin bestellt (ein Auftrag, auf Rechnung). Die Abdeckplane wurde mir dann geliefert - 5-6 Tage später wurde mir von dem Unternehmen mitgeteilt, dass die Lieferung des Trampolins storniert wurde, da Zahlung auf Rechnung wohl doch nicht möglich sei. Das war schon ärgerlich genug - also habe ich logischerweise die bereits gelieferte Abdeckplane wieder zurückgeschickt - weil was soll ich mit der Abdeckplane ohne dazugehöriges Trampolin. Nun will das Unternehmen mir die Rücksendekosten in Rechnung stellen. Hat der Online-Shop das Recht dazu, das zu tun?

Mit freundlichen Grüßen

J.

Kosten für die Zahlung

Beitrag von Roland Simeth
02.05.2013, 09:13 Uhr

Sehr geehrter Herr Amereller,

Sie haben hier sehr ausführlich die Rechtslage beschrieben, aber wir verhält es sich, wenn der Verkäufer einer Ware auch noch eine Gebühr für die Zahlungsart "PayPal" erhoben hat? Ist diese bei fristgerechtem Widerruf auch vom Verkäufer zu erstatten?

Vielen Dank.

MfG

Roland Simeth

Rücksendekosten bei Rücksendung von beschädigter Ware

Beitrag von Christina
25.04.2013, 10:49 Uhr

Hallo zusammen,

wie sieht es denn aus, wenn der Kunde sich bei der Bestellung geirrt hat, den Artikel ausprobiert und der Artikel beschädigt zurück kommt, weil er ihn unsachgemäß verpackt hat?

Muß der Unternehmer dann Hin- und Rückversand zahlen?

Rücksendekosten

Beitrag von Jens
04.12.2012, 09:21 Uhr

Guten Tag, ich denke, dass sich in dieser Überschrift ein gravierender Fehler eingeschlichen hat: "Maßgeblich ist allein der Preis der zurückzusendenden Sache". Das kann zu Verwirrung führen, da Sie selbst ein paar Absätze weiter oben auf den Sachverhalt mit der Zahlung hinweisen. In der Widerrufsbelehrung heißt es nämlich: [...] Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.[...] Somit sind ja bei Rechnungszahlung die Rücksendekosten grundsätzlich vom Käufer zu tragen, wenn die Rechnung noch nicht bezahlt ist (völlig irrelevant wie hoch der Wert der Sache ist).

40 € Pauschale nur bei Teilsendungen?

Beitrag von Dominik
29.10.2012, 14:35 Uhr

Nach diesem Artikel könnte man denken die 40 € Pauschale kann nur bei Teilsendungen angewendet werden, um eine versandkostenfreie Lieferung zu verhindern. In der Praxis findet diese aber auch bei dem Widerruf einer gesamten Bestellung Anwendung. Wäre dies demnach rechtswidrig oder habe ich Ihren Artikel fehlinterpretiert?

Einfach erklärt !

Beitrag von mark hopkins
25.10.2012, 15:06 Uhr

Eine komplexe Sache wurde mit einfacheren Beispielen sehr gut erklärt. Danke !

Virtuelle Ware - also z. B. Lizenzcode per Mail?

Beitrag von Till Wollheim
26.09.2012, 03:50 Uhr

Guten Tag,

wie ist die Rechtslage, wenn A über eBay einen LIzencode für eine Software kauft, diesen noch nicht erhalten hat, da er noch nicht bezahlt hat und nun von seinem "Rücktrittsrecht" gebrauch machen will. Ganz wörtlich wäre das ja nicht vom Widerufsrecht gedeckt, da ja eine Versendung der Ware vorausgesetzt wird. Aber es wäre wohl wirklichkeitsfremd, hier eine Zusendung zu verlangen, weil dann damit das Rücktrittsrecht untergraben würde?

Vielen Dank! Till

Annahme unfreien Mülls

Beitrag von 24handel24
25.07.2012, 13:58 Uhr

Muss ich laut Ihrer Aussage 15 Euro für defekte Ware, die entsorgt werden muss oder gar für Ware bezahlen, die unter 15 Euro liegt?

Ist das rechtlich auch nur annähernd geklärt, oder zwingt mich der Gesetzgeber Müll für 15 Euro anzunehmen und dann nach Rechnung das Inkasso für die Summe zu beauftragen.

Mit freundlichen Grüßen Krüger

Hinsendekosten bei Annahmeverweigerung???

Beitrag von Ralf Strozinsky
20.06.2012, 06:51 Uhr

Meiner Meinung sind bei einer Annahmeverweigerung die Hinsendekosten nicht zu erstatten, da es sich dabei um einen Verstoß gegen §433 Abs. 2 BGB handelt. "Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen." Bei einer Annahmeverweigerung nimmt der Käufer die Sache aber nicht ab und ist für die entstandenen Kosten verantwortlich. Außerdem kann dann auch kein Widerrufsrecht ausgeübt werden. "Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger..." Bei Annahmeverweigerung hat der Empfänger die Ware aber nicht erhalten. Sinn und Zweck des gesetzlichen Widerrufes ist ja, das der Käufer die Ware prüfen kann und dann die Möglichkeit hat im Rahmen des Widerrufes die Ware zurückzusenden.

Rücksendekosten bei Speditionskosten

Beitrag von Weisheit
16.06.2012, 10:11 Uhr

Hallo,

wie sieht es aus, wenn die gekaufte Ware per Spedition gebracht wurde und die Transportkosten relativ hoch (Euro 80,00) sind. Wer zahlt im Falle eines Widerrufs die doch enormen Rücksendekosten? In den AGB's der Unternehmers steht: Sollte die Ware nicht per Paket versendet werden können, wird sie von uns abgeholt.

Willkür

Beitrag von Peter Wendlandt
29.05.2012, 20:51 Uhr

Hallo, Sie schreiben: Versandmodalitäten können dem Verbraucher nicht vorgeschrieben werden

Häufig werden wir von Mandanten darauf angesprochen, ob es möglich ist, dem Verbraucher verbindlich vorzuschreiben, welchen Versanddienstleister bzw. welche Versandart er für seine Rücksendung zu nutzen hat.

Dies muss verneint werden. Der Verbraucher ist bei der Rücksendung paketversandfähiger Waren „frei“, sowohl hinsichtlich der Wahl des Versandunternehmens als auch hinsichtlich der dortigen Produktauswahl................. Ich kann mir beim Besten Willen nicht vorstellen, dass es Wille des Gesetzgebers war, jedwede Form der Willkür zuzulasen. Wenn der Käufer das Produkt ohne jegliche Dringlichkeit/Notwendigkeit per ÜberNacht-Zustellung durch Einzelbote auf einer Senfte getragen und mit Musikkapelle begleitet veranlasst, soll das gedeckt sein??? Wo bleibt da die Verhältnismäßigkeit?

Peter Wendlandt

Antwort auf Kommentar von Dieter Göbel

Beitrag von IT-Recht Kanzlei
22.05.2012, 10:31 Uhr

Sehr geehrter Herr Göbel,

in dem von Ihnen gebildeten Beispiel handelt es sich nicht um Hinsendekosten im engeren Sinne, da für die Hinsendung dem Verbraucher hier gar keine Kosten entstanden sind.

Damit lässt sich die Fragestellung auch nicht alleine mit den gesetzlichen Regelungen zur Kostentragung beantworten. Vielmehr kommt es entscheidend auf den Inhalt der vertraglichen Vereinbarung zur Kostenfreiheit des Versands an.

Meist findet sich dort nur geregelt, dass Versandkosten ab Erreichen eines bestimmten Mindestbestellwerts entfallen. Im Beispiel sind dies 50€. Dieser Mindestbestellwert wurde im Beispiel auch erreicht.

Die Tatsache, dass der Verbraucher zu einem späteren Zeitpunkt (teilweise) von seinem Widerrufsrecht Gebraucht macht, ändert nichts daran, dass er Waren für mindestens 50€ bestellt hat (und damit in den Genuss der Versandkostenbefreiung kommt).

Eine Nachberechnung der Versandkosten im Falle des Teilwiderrufs käme nur für den Fall in Betracht, dass diese Konstellation, also ein nachträgliches Unterschreiten des Mindestbestellwerts in Folge Widerruf auch in der vertraglichen Vereinbarung zur Versandkostenbefreiung geregelt wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Hinsendekosten

Beitrag von Dieter Göbel
19.05.2012, 12:12 Uhr

Sehr geehrter Herr Amereller,

ich kenne noch eine Variante. Wir bieten eine Versandkostenfreie Lieferung ab 50 Euro Warenwert an. Der Kunde kauft Artikel A. für 10 Euro und Artikel B. für 80 Euro. Erhält also eine Lieferung frei Haus. Dann beruft er sich auf sein Widerrufsrecht und sendet den Artikel B. für 80 Euro zurück, natürlich per Rücksendepaketschein bezahlt vom Verkäufer. Hätte er nur den Artikel A. gekauft wären Versandkosten angefallen. Können die Hinsendekosten vom Verkäufer nachberechnet werden?

Über eine Antwort waren wir sehr dankbar

MFG

Dieter Göbel

Antwort auf Beitrag von Gregor Trost

Beitrag von IT-Recht Kanzlei
20.03.2012, 10:24 Uhr

Sehr geehrter Herr Trost,

die rechtliche Beurteilung der von Ihnen gebildeten Variante 5 entspricht unserer Auffassung nach der der Variante 3. Die Addition der Einzelpreise mehrerer zurückzusendender Waren ist grundsätzlich weder bei einem Teilwiderruf (unsere Variante 3) noch bei einem Komplettwiderruf (Ihre Variante 5) vorzunehmen.

Variante 5

Beitrag von Gregor Trost
19.03.2012, 14:35 Uhr

Meiner Ansicht fehlt Variant 5 in der Auflistung:

Der Käufer kauft 3 Artikel, bei der jeder einzelne den Warenwert i.H.v. 40,00 Euro nicht übersteigt. Der Käufer sendet die Komplette Lieferung zurück.

Wer muss dann die Kosten der Rücksendung bezahlen?

internationale Versandkosten

Beitrag von S.Prehn
08.03.2012, 10:54 Uhr

interessanter Beitrag, mich würden hier noch die internationalen Spielregeln interessieren: kann man Kosten der Rücksendung deckeln? darf man vorschreiben, wie zurückgesendet werden soll, um kosten zu minimieren? darf man evtl. die kosten des günstigsten versandweges erstatten, wenn kunde eine alternative gewählt hat? wie verhält es sich mit den kosten einer internationalen retoure, wenn die annahme verweigert wurde, bzw die ware nicht zugestellt werden konnte? hier entstehen durch z.b. durch dhl kosten von 10-20euro für das zurücksenden zum empfänger.

Hinsendekosten und Rücksendekosten bei Widerruf: Leitfaden der IT-Recht Kanzlei

Beitrag von Eckhard Ließmann - www.soltronik.de
07.03.2012, 16:17 Uhr

Recht haben und bekommen ist eine Sache. Da durch eine Rücksendung des Kunden nicht der "Große Schaden" entsteht, vermeide ich den Streit mit dem Kunden. "Augen zu - und durch, wenn der Artikel in einem vernünftigen Zustand zurück geschickt wird. Das ist wesentlich günstiger, als wenn ich mit meinem Anwalt( IT-Recht Kanzlei )Kontakt aufnehmen muß, weil mein Kunde mir durch seinem Anwalt einen Brief schreibt, den ich dann über meinen Anwalt beantworten lassen muß. "Manchmal ist weniger mehr" - alles eine Kostenfrage

Keine Addition der Einzelpreise?

Beitrag von V.Yulish
07.03.2012, 15:17 Uhr

Sehr interessant, vielen Dank! Besonders das: "Keine Addition der Einzelpreise, um 40€-Grenze zu überschreiten" Heißt hier "unserer Erachtens", dass Sie im Problemfall Haftung überenehmen würden? V.Yulish

Deckelung der Rücksendekosten?

Beitrag von Hartmann
07.03.2012, 11:45 Uhr

Was passiert denn, wenn der Käufer den Artikel z.B. einen Koffer (Versandkosten 7 Euro) mit einem Versanddienstleister zurück sendet und den Artikel bei sich abholen lässt, Express ankreuzt und Unfrei versendet. So dass die Rücksendekosten dann 100 Euro betragen.

Oder wenn der Käufer ein Taxi beauftragt von München nach Hamburg zu fahren und die Ware zurück zu geben. Muss dieser Betrag dann auch vom Verkäufer gezahlt werden.

Gibt es "regelmäßige" Rücksendekosten, die der Verkäufer zu tragen hat und solche, die vom Käufer verursacht, auch nicht so abgesprochen, und somit vom Käufer zu tragen sind?

Guter Artikel

Beitrag von J. V. Gütt.
07.03.2012, 10:15 Uhr

Vielen Dank für die ausführlichen Infos!

Dank

Beitrag von Franz J. Grömping
06.03.2012, 18:37 Uhr

Danke für die klärenden Worte und die laienfreundliche Sprache.

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