Gewährleistung und Garantie bei Saturn – Rechtskenntnisse von einem anderen Stern
Dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und den dort normierten Ansprüchen des Käufers bei Mängeln scheint bei Saturn ähnlich viel Bedeutung zuzukommen wie auf dem Saturn – nämlich gar keine. Diese Unkenntnis des Gesetzes paart sich dann noch mit Unkenntnis der eigenen Garantie-AGB, was sich in Form von widerwilligen Service-Mitarbeitern manifestiert, denen die meisten Mängelhaftungs- oder Garantieregelungen mühsam dargelegt werden müssen. Im Folgenden stellen wir einen typischen Fall dieser Verkäuferborniertheit dar, den ein Mitarbeiter der IT-Recht-Kanzlei am eigenen Leibe durchleiden musste.
na ja, Absatz 3 .... Zumutbarkeit
Beitrag von Olivere
15.03.2013, 11:34 Uhr
Man sollte aber den Passus 3 im nachfolgenden Gesetzestext aufmerksam lesen. Somit wäre es doch wirklich möglich kein neues Gerät fordern zu können.... Eine Reparatur ist für den Händler u.U viel günstiger wie ein Tauschgerät...
§ 439 Nacherfüllung (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. (2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. (3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt. (4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.
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Keiner von Holzer Jürgen, 12.06.2024, 17:29 Uhr
Auch ich kann nur abraten ….bei Media Markt so ein Versicherungspaket zuzukaufen. I Pad kaputt nach 3 Monaten ….Versicherung argumentiert dann…so kann sich der Schaden nicht ereignet haben. Wenn man Kommentare liest …auch bei anderen Seiten …dann hat das anscheinend System. Bin zum Glück... » Weiterlesen
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Prof Dr Dr von Norbert Deutschland, 25.04.2024, 19:49 Uhr
Ich habe auch ungewollt und ohne Kommentar gerade um die Erstattung zweier Garantien gebeten, wurde erst angelogen, dass ich dies kaufen muss. Sagte dann ich bringe die Artikel zurück, plötzlich gings. Riesenschweinerei, Versicherung 66 Prozent des geraers und das zweimal.
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