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Leserkommentar zum Artikel

Akute Abmahngefahr für Amazon- und eBay-Händler: Die Angabe „Voraussichtliche Versanddauer“ ist zu unbestimmt

Ein aktuelles Urteil des OLG Bremen dürfte bei Unternehmern, die ihre Ware über die Plattformen Amazon und eBay absetzen für reichlich Unbehagen sorgen: Das OLG stellte fest, dass die Angabe einer bloß voraussichtlichen Versanddauer zu unbestimmt sei. Erschwerend kommt hinzu, dass die vom Gericht beanstandete Angabe der Versanddauer von den Plattformen Amazon und eBay automatisch zu den Angeboten der Verkäufer hinzugefügt wird. Durch diesen Automatismus ist eine Vielzahl von Unternehmern betroffen.

» Artikel lesen


voraussichtlich vs. ca.

Beitrag von Ugival
02.11.2012, 21:57 Uhr

Da ich auf diversen Seiten auf denen über diesen Artikel bzw. das darin behandelte Urteil diskutiert wird, immer wieder auf die Fragestellung stoße, was denn nun der Unterschied zwischen "voraussichtlich" und "ca." sei, möchte ich hier einfach mal meinen Lösungsansatz zu dieser Frage niederschreiben.

Benutzt man die beiden Begriffe in anderen Zusammenhängen, wird der Unterschied meiner Meinung nach recht deutlich.

Beispiel 1:

Ich werde morgen voraussichtlich 8 Stunden arbeiten.

... vielleicht geh ich heute aber auch noch feiern und bin morgen gar nicht in der Lage zu arbeiten. ... es sei denn mir fällt spontan was besseres ein. ... usw. usw.

Ich werde morgen ca. 8 Stunden arbeiten.

... ich arbeiten morgen zwischen 6 und 10 Stunden, zur Not auch mit dickem Kopf

Beispiel 2:

Meine Freundin und ich werden voraussichtlich nächstes Jahr im Juni heiraten. ... vielleicht fällt uns aber noch ein ganz anderer Termin ein. ... wenn sie bis dahin nicht rausfindet, dass ich noch ne andere Freundin hab

Meine Freundin und ich werden ca. nächstes Jahr im Juni heiraten. ... es kann auch Mai oder Juli werden, aber geheiratet wird auf jeden Fall!

"Voraussichtlich" bietet also deutlich mehr Interpretationsspielraum als "ca."

Auf die Lieferzeiten bezogen:

voraussichtlich 3 bis 4 Tage = wenn der Verkäufer die Ware gerade nicht findet oder wenn gerade sein Auto in der Werkstatt ist oder wenn er einfach nur schlechte Laune hat, kanns auch schon mal länger dauern.

ca. 3 bis 4 Tage = geringe(!), unverschuldete(!) Abweichungen sind immer möglich, aber ich weiß, dass der Verkäufer alles tut, um diese Frist einzuhalten

Wenn man berücksichtigt, dass der so viel gescholtene Richter in dem Zusammenhang die Frage zu klären hatte, wann denn ein Verkäufer in Lieferverzug sei, ist das Urteil absolut nachvollziehbar. In der Praxis wird bei "anständigen" Verkäufern natürlich kein Unterschied zwischen den beiden Begriffen vorhanden sein ... aber nach diesem Urteil kann sich auch kein "unanständiger" Verkäufer mehr damit herausreden, dass im Angebot nur "voraussichtlich" stand und die Lieferzeit nunmal auch davon beeinflußt sein kann, dass sein Auto gerade in der Werkstatt ist.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • voraussichtliche Versanddauer von kikasola, 02.11.2012, 07:21 Uhr

    Schlimmer kann es nicht mehr werden! Demnächst werden noch die ca. Abmessungen eines Artikels angezweifelt!

  • Einstellungen für Amazon.de von Allen Smithee, 01.11.2012, 15:01 Uhr

    Hallo IT-Recht-Kanzlei-Team, Sie haben in Ihrem Beitrag "Akute Abmahngefahr für Amazon- und eBay-Händler: Die Angabe „Voraussichtliche Versanddauer“ ist zu unbestimmt" geschrieben, dass man die Formulierung bei Amazon.de ändern kann. Aber Sie haben nicht geschrieben wie und wo man dies machen... » Weiterlesen

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