Leserkommentar zum Artikel

Akute Abmahngefahr für Amazon- und eBay-Händler: Die Angabe „Voraussichtliche Versanddauer“ ist zu unbestimmt

Ein aktuelles Urteil des OLG Bremen dürfte bei Unternehmern, die ihre Ware über die Plattformen Amazon und eBay absetzen für reichlich Unbehagen sorgen: Das OLG stellte fest, dass die Angabe einer bloß voraussichtlichen Versanddauer zu unbestimmt sei. Erschwerend kommt hinzu, dass die vom Gericht beanstandete Angabe der Versanddauer von den Plattformen Amazon und eBay automatisch zu den Angeboten der Verkäufer hinzugefügt wird. Durch diesen Automatismus ist eine Vielzahl von Unternehmern betroffen.

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Einstellungen für Amazon.de

Beitrag von Allen Smithee
01.11.2012, 15:01 Uhr

Hallo IT-Recht-Kanzlei-Team,

Sie haben in Ihrem Beitrag "Akute Abmahngefahr für Amazon- und eBay-Händler: Die Angabe „Voraussichtliche Versanddauer“ ist zu unbestimmt" geschrieben, dass man die Formulierung bei Amazon.de ändern kann.

Aber Sie haben nicht geschrieben wie und wo man dies machen kann. Könnten Sie dies kurz in Ihrem Beitrag hinzufügen, wie man dies macht?

Freundliche Grüße Allen Smithee

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • voraussichtlich vs. ca. von Ugival, 02.11.2012, 21:57 Uhr

    Da ich auf diversen Seiten auf denen über diesen Artikel bzw. das darin behandelte Urteil diskutiert wird, immer wieder auf die Fragestellung stoße, was denn nun der Unterschied zwischen "voraussichtlich" und "ca." sei, möchte ich hier einfach mal meinen Lösungsansatz zu dieser Frage... » Weiterlesen

  • voraussichtliche Versanddauer von kikasola, 02.11.2012, 07:21 Uhr

    Schlimmer kann es nicht mehr werden! Demnächst werden noch die ca. Abmessungen eines Artikels angezweifelt!

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