Leserkommentar zum Artikel

Akute Abmahngefahr für Amazon- und eBay-Händler: Die Angabe „Voraussichtliche Versanddauer“ ist zu unbestimmt

Ein aktuelles Urteil des OLG Bremen dürfte bei Unternehmern, die ihre Ware über die Plattformen Amazon und eBay absetzen für reichlich Unbehagen sorgen: Das OLG stellte fest, dass die Angabe einer bloß voraussichtlichen Versanddauer zu unbestimmt sei. Erschwerend kommt hinzu, dass die vom Gericht beanstandete Angabe der Versanddauer von den Plattformen Amazon und eBay automatisch zu den Angeboten der Verkäufer hinzugefügt wird. Durch diesen Automatismus ist eine Vielzahl von Unternehmern betroffen.

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voraussichtliche Versanddauer

Beitrag von kikasola
02.11.2012, 07:21 Uhr

Schlimmer kann es nicht mehr werden! Demnächst werden noch die ca. Abmessungen eines Artikels angezweifelt!

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • voraussichtlich vs. ca. von Ugival, 02.11.2012, 21:57 Uhr

    Da ich auf diversen Seiten auf denen über diesen Artikel bzw. das darin behandelte Urteil diskutiert wird, immer wieder auf die Fragestellung stoße, was denn nun der Unterschied zwischen "voraussichtlich" und "ca." sei, möchte ich hier einfach mal meinen Lösungsansatz zu dieser Frage... » Weiterlesen

  • Einstellungen für Amazon.de von Allen Smithee, 01.11.2012, 15:01 Uhr

    Hallo IT-Recht-Kanzlei-Team, Sie haben in Ihrem Beitrag "Akute Abmahngefahr für Amazon- und eBay-Händler: Die Angabe „Voraussichtliche Versanddauer“ ist zu unbestimmt" geschrieben, dass man die Formulierung bei Amazon.de ändern kann. Aber Sie haben nicht geschrieben wie und wo man dies machen... » Weiterlesen

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