Leserkommentar zum Artikel

Vereinbarung von Systemservice durch den EVB-IT Systemvertrag

Der neue EVB-IT Systemvertrag hat viele hohe Wellen der Begeisterung und Entrüstung ausgelöst. Alle Kommentartoren übersahen aber, dass der Vertrag in komprimierter Form auch die Möglichkeit vorsieht, Pflege-, Wartungs- und Instandhaltungsleistungen für das gesamte IT-System nach der Abnahme zu vereinbaren. Der folgende Beitrag will diese Wissenslücke schließen und das Augenmerk auf den EVB-IT Servicevertrag lenken, der im EVB-IT Systemvertrag als Zusatzmodul enthalten ist.

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Vertragsdauer Systemservice

Beitrag von Wer fragt
05.10.2012, 14:27 Uhr

In dem Abschnitt zu II. Vertragsbeginn und Dauer wird auf das EU-Vergaberecht verwiesen bzw. auf § 3 a Nr. 4 Abs. 8 VOL/A. Diese Fundstelle kann ich in der VOL/A jedoch nicht finden !? Worauf stützt sich nun die Aussage, vier Jahre Vertragsdauer für Systemservice sei die maximale Vertragsdauer?

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