Leserkommentar zum Artikel

Abmahnrisiko: Wenn die Artikelbeschreibung vom zugehörigen Foto abweicht...!

Ein Händler hatte über eBay ein "Pilker-Set Ostsee/Dänemark 5 Stück" angeboten. Das Angebot zeigte jedoch eine Abbildung, welche nicht *5* sondern vielmehr *6* Pilker darstellte. Folglich wich die Artikelbeschreibung hinsichtlich der beworbenen Stückzahl von dem zugehörigen Foto um genau einen Pilker ab. Dies sei abmahnfähig, so das Landgericht Kleve.

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Gerät auf Bild rot/schwarz, geliefert rot/weiß

Beitrag von Stefan Schwarz
11.09.2012, 14:47 Uhr

Bei "dem" großen Internet-Notebook-Händler ist ein Laptop abgebildet mit schwarzem Bildschirmrahmen/ schwarzer Tastatur/ rotes Gehäuse. Geliefert wird: weißer Bildschirmrahmen/ weiße Tastatur/ rotes Gehäuse. In der Produktbeschreibung steht nur "Farbe rot". Ein Umtausch des Gerätes wird vom Notebook-Händler abgelehnt, da in der Produktbeschreibung ja nur rot erwähnt wird... die Abbildung wäre unverbindlich.

Wie ist es denn hier?

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