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Leserkommentar zum Artikel

Wie beweise ich, dass ein Foto von mir ist?

Jemand klaut Ihre (aufwendig erstellten) Produktbilder von Ihrer Homepage? Oder von einer Ihrer Auktionen bei eBay? Sie möchten dagegen vorgehen? Hier lesen Sie, wie sich leichter beweisen lässt, dass Sie auch Urheber der Fotos sind.

» Artikel lesen


Eigene Sorgfalt des Urhebers ist gefordert.

Beitrag von MCS
20.01.2009, 06:49 Uhr

Im Vorliegenden Fall muss sich der Kläger meiner Ansicht nach allerdings schon die Frage stellen lassen, ob er nicht ein wenig blauäugig bei der Ablieferung von originalgrossen, technisch ungeschützten Fotodateien zeitgleich im Rahmen der Übergabe von anderen Auftragsfotos war, quasi eine "Werbebeilage" in eigener Sache, die dann vom Beklagten wohl auch als solche verstanden wurde.

Es ist erstrangig wichtig, sich selbst vor Plagiaten und Missbrauch zu schützen, in diesem Fall wäre das durch Wasserzeichen und eindeutige Hinweise bzw. explizite Erwähnung des Zwecks der Beigabe als "nur Ansichtsexemplar" anlässlich der Übergabe kaum problematisch gewesen.

Leider geben viele Urheber Ihre Werke viel zu blauäugig aus der Hand, jeder sollte sich selbst Gedanken machen, wie er einen Missbrauch einschränken kann und sich gegenüber Geschäftspartnern klar äussern.

Für Fotos, für die eine spätere Verwendung irgendeiner Art in Frage kommt, empfehle ich immer, die Originalaufnahme unverkleinert und unverändert zu archivieren. Dies ist zwar in Anbetracht der Dateigrösse von Digitalfotos sehr speicherintensiv, aber inzwischen durch relativ preiswerte externe oder interne zusätzliche Speichermedien mach- und bezahlbar. Im Nebeneffekt verbleibt ein unkomprimitiertes Archivbild auch zur möglichen eigenen späteren Verwendung.

Für wichtige, besonders schutzbedürftige Fotos in kleineren Dateigrössen (mit Blick auf den Speicherplatz) empfehle ich im Bedarfsfall die notarielle Hinterlegung als Urhebernachweis. Es gibt auch Online-Anbieter die dies relativ komfortabel und bürokratiefrei offerieren, allerdings immer nur für sehr begrenzten Speicherplatz. Beispiel: http://www.priormart.com/de/

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen

  • RAW-Format von Reinhard Buß, 15.01.2009, 20:24 Uhr

    Ein guter Schutz ist auch das Fotografieren im RAW-Format, wenn man die Bilder anschließend nur im JPG-Format weitergibt. RAW-Bilder sind digitale Negative, deren Bildinhalt derzeit von keinem kommerziellen Programm geändert wird, es werden nur Einstellungen geändert und in den Metadaten... » Weiterlesen

  • Aussschnitt von Tilman, 14.01.2009, 22:02 Uhr

    Mein Tipp: Nur einen (grossen) Ausschnitt liefern. Der echte Urheber kann beweisen dass er einen grösseren Aussschnitt besitzt als der "Dieb".

  • Fotolieferschein von Ramona Hapke, 14.01.2009, 13:07 Uhr

    Als freie Journalistin bin ich erst seit einiger Zeit sehr gewissenhaft darin, stets einen Fotolieferschein o. ä. mitzuschicken. Bereis die Auftragsbestätigung, oft auch per Mail, enthält einen Vermerk zu den Nutzungsrechten für Text und Bild. Der DJV stellt einige Dokumente für Freie zur... » Weiterlesen

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