Wie beweise ich, dass ein Foto von mir ist?
Jemand klaut Ihre (aufwendig erstellten) Produktbilder von Ihrer Homepage? Oder von einer Ihrer Auktionen bei eBay? Sie möchten dagegen vorgehen? Hier lesen Sie, wie sich leichter beweisen lässt, dass Sie auch Urheber der Fotos sind.
Fotolieferschein
Beitrag von Ramona Hapke
14.01.2009, 13:07 Uhr
Als freie Journalistin bin ich erst seit einiger Zeit sehr gewissenhaft darin, stets einen Fotolieferschein o. ä. mitzuschicken. Bereis die Auftragsbestätigung, oft auch per Mail, enthält einen Vermerk zu den Nutzungsrechten für Text und Bild. Der DJV stellt einige Dokumente für Freie zur Verfügung, die man sich entsprechend anpassen kann: http://frei.djv-online.de/?p=384. Dennoch: Viele Verlage drücken uns Freien ihre Konditionen aufs Auge. Nicht selten verkauft man mit dem Text oder Bild sämtliche Rechte oder man ist draußen - leider.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen
-
Eigene Sorgfalt des Urhebers ist gefordert. von MCS, 20.01.2009, 06:49 Uhr
Im Vorliegenden Fall muss sich der Kläger meiner Ansicht nach allerdings schon die Frage stellen lassen, ob er nicht ein wenig blauäugig bei der Ablieferung von originalgrossen, technisch ungeschützten Fotodateien zeitgleich im Rahmen der Übergabe von anderen Auftragsfotos war, quasi eine... » Weiterlesen
-
RAW-Format von Reinhard Buß, 15.01.2009, 20:24 Uhr
Ein guter Schutz ist auch das Fotografieren im RAW-Format, wenn man die Bilder anschließend nur im JPG-Format weitergibt. RAW-Bilder sind digitale Negative, deren Bildinhalt derzeit von keinem kommerziellen Programm geändert wird, es werden nur Einstellungen geändert und in den Metadaten... » Weiterlesen
-
Aussschnitt von Tilman, 14.01.2009, 22:02 Uhr
Mein Tipp: Nur einen (grossen) Ausschnitt liefern. Der echte Urheber kann beweisen dass er einen grösseren Aussschnitt besitzt als der "Dieb".
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben