Wie beweise ich, dass ein Foto von mir ist?
Jemand klaut Ihre (aufwendig erstellten) Produktbilder von Ihrer Homepage? Oder von einer Ihrer Auktionen bei eBay? Sie möchten dagegen vorgehen? Hier lesen Sie, wie sich leichter beweisen lässt, dass Sie auch Urheber der Fotos sind.
Eigene Sorgfalt des Urhebers ist gefordert.
Beitrag von MCS
20.01.2009, 06:49 Uhr
Im Vorliegenden Fall muss sich der Kläger meiner Ansicht nach allerdings schon die Frage stellen lassen, ob er nicht ein wenig blauäugig bei der Ablieferung von originalgrossen, technisch ungeschützten Fotodateien zeitgleich im Rahmen der Übergabe von anderen Auftragsfotos war, quasi eine "Werbebeilage" in eigener Sache, die dann vom Beklagten wohl auch als solche verstanden wurde.
Es ist erstrangig wichtig, sich selbst vor Plagiaten und Missbrauch zu schützen, in diesem Fall wäre das durch Wasserzeichen und eindeutige Hinweise bzw. explizite Erwähnung des Zwecks der Beigabe als "nur Ansichtsexemplar" anlässlich der Übergabe kaum problematisch gewesen.
Leider geben viele Urheber Ihre Werke viel zu blauäugig aus der Hand, jeder sollte sich selbst Gedanken machen, wie er einen Missbrauch einschränken kann und sich gegenüber Geschäftspartnern klar äussern.
Für Fotos, für die eine spätere Verwendung irgendeiner Art in Frage kommt, empfehle ich immer, die Originalaufnahme unverkleinert und unverändert zu archivieren. Dies ist zwar in Anbetracht der Dateigrösse von Digitalfotos sehr speicherintensiv, aber inzwischen durch relativ preiswerte externe oder interne zusätzliche Speichermedien mach- und bezahlbar. Im Nebeneffekt verbleibt ein unkomprimitiertes Archivbild auch zur möglichen eigenen späteren Verwendung.
Für wichtige, besonders schutzbedürftige Fotos in kleineren Dateigrössen (mit Blick auf den Speicherplatz) empfehle ich im Bedarfsfall die notarielle Hinterlegung als Urhebernachweis. Es gibt auch Online-Anbieter die dies relativ komfortabel und bürokratiefrei offerieren, allerdings immer nur für sehr begrenzten Speicherplatz. Beispiel: http://www.priormart.com/de/
RAW-Format
Beitrag von Reinhard Buß
15.01.2009, 20:24 Uhr
Ein guter Schutz ist auch das Fotografieren im RAW-Format, wenn man die Bilder anschließend nur im JPG-Format weitergibt. RAW-Bilder sind digitale Negative, deren Bildinhalt derzeit von keinem kommerziellen Programm geändert wird, es werden nur Einstellungen geändert und in den Metadaten abgespeichert. Nimmt man Änderungen am Bildinhalt vor, bleibt nur die Speicherung in anderen Formaten, wie JPG oder TIFF. Dieses Digitale Negativ kann man dann zu Beweiszwecken archivieren.
Aussschnitt
Beitrag von Tilman
14.01.2009, 22:02 Uhr
Mein Tipp: Nur einen (grossen) Ausschnitt liefern. Der echte Urheber kann beweisen dass er einen grösseren Aussschnitt besitzt als der "Dieb".
Fotolieferschein
Beitrag von Ramona Hapke
14.01.2009, 13:07 Uhr
Als freie Journalistin bin ich erst seit einiger Zeit sehr gewissenhaft darin, stets einen Fotolieferschein o. ä. mitzuschicken. Bereis die Auftragsbestätigung, oft auch per Mail, enthält einen Vermerk zu den Nutzungsrechten für Text und Bild. Der DJV stellt einige Dokumente für Freie zur Verfügung, die man sich entsprechend anpassen kann: http://frei.djv-online.de/?p=384. Dennoch: Viele Verlage drücken uns Freien ihre Konditionen aufs Auge. Nicht selten verkauft man mit dem Text oder Bild sämtliche Rechte oder man ist draußen - leider.
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