Wie beweise ich, dass ein Foto von mir ist?
Jemand klaut Ihre (aufwendig erstellten) Produktbilder von Ihrer Homepage? Oder von einer Ihrer Auktionen bei eBay? Sie möchten dagegen vorgehen? Hier lesen Sie, wie sich leichter beweisen lässt, dass Sie auch Urheber der Fotos sind.
RAW-Format
Beitrag von Reinhard Buß
15.01.2009, 20:24 Uhr
Ein guter Schutz ist auch das Fotografieren im RAW-Format, wenn man die Bilder anschließend nur im JPG-Format weitergibt. RAW-Bilder sind digitale Negative, deren Bildinhalt derzeit von keinem kommerziellen Programm geändert wird, es werden nur Einstellungen geändert und in den Metadaten abgespeichert. Nimmt man Änderungen am Bildinhalt vor, bleibt nur die Speicherung in anderen Formaten, wie JPG oder TIFF. Dieses Digitale Negativ kann man dann zu Beweiszwecken archivieren.
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Eigene Sorgfalt des Urhebers ist gefordert. von MCS, 20.01.2009, 06:49 Uhr
Im Vorliegenden Fall muss sich der Kläger meiner Ansicht nach allerdings schon die Frage stellen lassen, ob er nicht ein wenig blauäugig bei der Ablieferung von originalgrossen, technisch ungeschützten Fotodateien zeitgleich im Rahmen der Übergabe von anderen Auftragsfotos war, quasi eine... » Weiterlesen
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Aussschnitt von Tilman, 14.01.2009, 22:02 Uhr
Mein Tipp: Nur einen (grossen) Ausschnitt liefern. Der echte Urheber kann beweisen dass er einen grösseren Aussschnitt besitzt als der "Dieb".
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Fotolieferschein von Ramona Hapke, 14.01.2009, 13:07 Uhr
Als freie Journalistin bin ich erst seit einiger Zeit sehr gewissenhaft darin, stets einen Fotolieferschein o. ä. mitzuschicken. Bereis die Auftragsbestätigung, oft auch per Mail, enthält einen Vermerk zu den Nutzungsrechten für Text und Bild. Der DJV stellt einige Dokumente für Freie zur... » Weiterlesen
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