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Ab August 2026 ändern sich voraussichtlich die Regeln für die Verpackungsregistrierung und -lizenzierung. Online-Händler mit rein inländischer Tätigkeit werden davon befreit.

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Frage

Beitrag von Cf
15.10.2025, 07:20 Uhr

Hallo, in Erwägungsgrund (13) der Verordnung heißt es: "Hingegen sollten Etiketten, die unmittelbar am Produkt hängen oder befestigt sind, einschließlich Aufkleber, die an Obst und Gemüse angebracht sind, als Verpackungen gelten, da zwar der Klebstoff auf dem Etikett klebend ist, aber das Etikett selbst nicht."

Bedeutet das, dass künftig die in Textilien eingenähten Etiketten nun auch eine zusätzliche Kennzeichnung für die Entsorgung benötigen - also faktisch ein weiteres Etikett zusätzlich zu den eh schon viel zu vielen?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • Von wegen Bürokratie-Entlastung von Cf, 15.10.2025, 06:08 Uhr

    Alle schreiben, dass die Wirtschaft dringend Bürokratie-Entlastung braucht - und dann wird eine Verordnung herausgebracht, für die sich kleine Händler in jedem EU-Land registrieren und eine beauftragte Person bezahlen müssen, nur weil mal 3-10 Pakete pro Monat in ein Land geschickt werden. DAS ist... » Weiterlesen

  • Verpackungen nicht gekauft, was dann von Birgit Kath, 14.10.2025, 10:03 Uhr

    Wie wäre es, wenn der Händler die Verpackungen nicht kauft, sondern eigene gebrauchte Kartons benutzt, die er für den Versand ins Ausland nutzt. Gilt die gesamte Regelung in die EU trotzdem oder nicht? Da kleine Händler aus Kostengründen so nicht mehr in die EU verschicken können, wäre hier auch... » Weiterlesen

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