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Ab August 2026 ändern sich durch die EU-Verpackungsverordnung voraussichtlich die Regeln für die Verpackungsregistrierung und -lizenzierung. Online-Händler mit rein inländischer Tätigkeit werden davon befreit. Wir klären auf.

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Verpackungen nicht gekauft, was dann

Beitrag von Birgit Kath
14.10.2025, 10:03 Uhr

Wie wäre es, wenn der Händler die Verpackungen nicht kauft, sondern eigene gebrauchte Kartons benutzt, die er für den Versand ins Ausland nutzt. Gilt die gesamte Regelung in die EU trotzdem oder nicht?

Da kleine Händler aus Kostengründen so nicht mehr in die EU verschicken können, wäre hier auch ein Weiterleitungsdienst wie bei Österreich denkbar und erlaubt?

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