Hauptnavigation überspringen
Verpackungsgesetz

Adieu, Lizenzierung? Entfallen die Verpackungspflichten für viele Händler ab 2026?

Adieu, Lizenzierung? Entfallen die Verpackungspflichten für viele Händler ab 2026?
3 min 11
Beitrag vom: 14.10.2025

Ab August 2026 ändern sich durch die EU-Verpackungsverordnung voraussichtlich die Regeln für die Verpackungsregistrierung und -lizenzierung. Online-Händler mit rein inländischer Tätigkeit werden davon befreit. Wir klären auf.

Ab August 2026: Entfallen der Verpackungspflichten für Versandverpackungen im Inland

Bisher gelten Händler immer dann als verpackungsrechtliche Hersteller, wenn sie Verpackungen mit Ware befüllen und erstmals an Endabnehmer abgeben.

Sie müssen diese Verpackungen bei der „Zentralen Stelle Verpackungsregister“ registrieren, bei einem Dualen System lizenzieren und jährlich Mengenmeldungen abgeben.

Registrierungs- und lizenzierungspflichtig sind Händler daher vor allem für von ihnen eingesetzte Versandverpackungen, also das Verpackungsmaterial, in das sie ihre Produkte zum Zwecke des Transports an Endabnehmer einpacken.

Dies ändert sich zum 12.08.2026 durch die EU-Verpackungsverordnung 2025/40.

Durch sie werden Online-Händler bei reinem Inlandsbezug von den verpackungsrechtlichen Pflichten für Versandverpackungen voraussichtlich befreit.

Die EU-Verpackungsverordnung führt allerdings diverse weitreichende Händlerpflichten, darunter eine Bevollmächtigtenpflicht im EU-Ausland, ein.

Wir zeigen in diesem Überblick, welche neuen Vorgaben auf Händler zukommen werden.

Hintergrund ist, dass die EU-Verpackungsverordnung das Konzept der Herstellerverantwortung neu definiert.

Zum registrierungs- und lizenzierungspflichtige Hersteller für Versandverpackungen erklärt die EU-Verpackungsverordnung in Art. 3 Nr. 15 lit. a) nämlich denjenigen mit Sitz in einem Mitgliedsstaat, der die Versandverpackung erstmals im selben Mitgliedsstaat bereitstellt, also erstmalig in die Handelskette entlässt.

Diesen Hersteller trifft gemäß Art. 45 der EU-Verpackungsverordnung eine erweiterte Herstellerverantwortung, also die Pflicht, die Verpackung zu registrieren und zu lizenzieren.

Daraus folgt:

Ein Online-Händler, der eine Versandverpackung

  • von einem Verpackungshersteller im Inland bezieht und
  • auch nur im Inland an Endverbraucher abgibt,

muss diese Verpackung nach EU-Recht künftig nicht mehr registrieren oder lizenzieren.

Die Pflicht trifft vielmehr den inländischen Verpackungsproduzenten.

Banner Premium Paket

Bleibende Verantwortlichkeit für Versandverpackungen bei Auslandsbezug oder -versand

Sofern die eingesetzte Versandverpackung aber einen Auslandsbezug aufweist, bleibt der Online-Händler auch ab dem 12.08.2026 zu deren Registrierung und Lizenzierung verpflichtet.

So definieren nämlich Art. 3 Nr. 15 lit. a) und c) der EU-Verpackungsverordnung diejenigen als verpflichtete Hersteller, die Versandverpackungen

  • aus dem Ausland beziehen und im Inland erstmalig in den Handel entlassen oder
  • aus dem In- oder Ausland beziehen und erstmalig an Endabnehmer in einem anderen Mitgliedsstaat bereitstellen

Folglich gilt:

Eine Verantwortlichkeit und eine Registrierungs- und Lizenzierungspflicht tragen Händler ab dem 12.08.2026 fortan weiterhin, wenn sie

  • eine Versandverpackung von einem Verpackungshersteller im Ausland beziehen und im Inland an Vertreiber (B2B) oder Endabnehmer abgeben oder
  • eine Versandverpackung oder Verkaufsverpackung (Produktverpackung) im In- oder Ausland beziehen und mit Ware befüllt an einen Endabnehmer in einem anderen Mitgliedsstaat abgeben

Nationale Abweichungen bleiben möglich

Die EU-Verpackungsverordnung erlaubt allerdings nationale Abweichungen von den neuen Prinzipien, sofern sie strenger sind, als die Verordnung es vorsieht, und einer lückenlosen Verpackungserfassung zuträglich sind.

Es ist daher denkbar, dass in Deutschland von den neuen Grundsätzen abgewichen wird und die bisherigen Registrierungs- und Lizenzierungsbestimmungen für Versandverpackungen (und damit eine vollumfängliche Registrierungs- und Lizenzierungspflicht für Online-Händler) beibehalten werden. 



In Ermangelung entsprechender parlamentarischer Vorgänge ist zum aktuellen Stand (10/2025) allerdings noch nicht absehbar, ob und inwieweit Deutschland davon Gebrauch machen wird.

Über neue Entwicklungen werden wir natürlich umgehend informieren.

Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle: Sichon / Shutterstock.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

11 Kommentare

J
Amazon
Und wie ist es dann wenn Amazon per FBA Verpackungen in Verkehr bringt, aktuell muss ich das ja Lizensieren wie ist es dann?
M
ggf jedoch zusätzliche Pflichten für Versandhändler
ich habe es so verstanden, dass ich die Produkte, welche ich aus dem Ausland beziehe und in Deutschland an den Endverbraucher vertreibe, egal ob online oder stationär, ich dann für die Produktverpackung lizenzieren muss....D.h. ggf. fällt die Lizenzierung für Versandverpackungen weg, dafür muss ich aber die Produktverpackung lizenzieren!? Aufklärung gerne, sofern ich falsch liege...
B
Netter Versuch - leider nicht bis zum Ende gedacht.
JA - Entlastung für Kleinstunternehmen die einfach Ware und Kartons kaufen und in Deutschland versenden.
WEITERHIN SEHR SCHLECHT: Ablasshandel Geschäftsmodell der Linzenzgeber bleibt bestehen. Hätte vereinheitlicht und dann die Gebühren auf die Länder verteilt werden können. (Ähnlich OSS).
WIE KANN MAN SICH DRUMHERUM MOGELN? - Ausländische Händler werden defakto NICHT geprüft. Diese melden vielleicht 50Kg Papier und schiffen Tonnen von Blister-Plastikmüll nach DE. Oder über Temu und melden nichts.
FOLGE: Verpackungsmüll steigt... Meldungsmengen werden geringer. EU? Die steht wieder ohne Rückrad da aber malt sich Nachhaltigkeit auf die Fahne.
J
EU- Versand
Da ich ein kleiner Händler bin, musss ich seit Jahren Mengenmeldungen ein Mal im Jahr für Deutschland abgeben und einen gewissen Betrag bezahlen, was ok ist. Viel schlimmer ist der Versand innerhalb der EU schon geworden. Vor lauter Verpackungsgesetzen und Auflagen ist der Versand ja kaum noch möglich.
Jedes EU-Land hat ein eigenes Gesetz. Für 2-3 Pakete im Monat rechnet sich das jetzt schon nicht mehr. Für Österreich alleine ( 1 Land) beispielsweise ist die Lizensierung jetzt schon sehr aufwendig und kostenintensiv. Das sind keine Relationen, wenn man da eventuell mal 3 Pakete im Monat hinliefert. Binnenmarkt und wohl leider auch Selbständigkeit ade!
J
Entalstung gut - aber Spezialfrage
Was ist mit dem Fall, dass ich im Inland die Kartons kaufe und selten, aber auch ins Ausland schicke? Bisher bin ich nicht schlau daraus geworden, ob die Pflicht zur Lizensierung aller im Inland gekauften und verschickten Verpackungen dann wegfallen könnnte.
Im Eu-Vergleich finde ich hat es DE ziemlich gut und einfach umgesetzt, das sind bisher für DE ~10 Minuten Aufwand im Jahr, wenn es hoch kommt.
M
Bürokratie
Diese ganze Bürokratie in Deutschland macht mich wirklich krank. Kein wundern das so viele Deutsche auswandern weg und raus aus der EU. ich bin am überlegen als Kleinunternehmer zu starten aber jetzt überlege ich ob ich das einfach so lassen soll und kein unternehmen gründen soll das ist mir alles viel zu kompliziert und zu viel lalala. als hättet man in Deutschland nicht genug zu tun und genug kosten wenn man sich selbständig machen will. es wäre leichter wenn man für das Verpackungsgesetzt einfach monatlich oder Jährlich direkt die Kosten an Finantamt überweisen diese ganzen Sachen mit Regristrierung dann Verpackungsmenge eingeben jedes Jahr stelle ich mir sehr stressig vor. diese blöde Gesetz solltet abgeschafft werden das ist meiner Meinung es ist einfach zu viel bürokratie und man lebt mit dieser Panik ein kleiner Fehler zu machen und das man deswegen eine hohe strafe bekommt.
c
Antwort
Hallo JK, ich finde es auch korrekt, dass alle Händler für die Kosten aufkommen, aber warum muss das bei einem gemeinsamen Europa noch sein, dass man in jedem EU-Land eine Beauftragte Person (kostenpflichtig) bestellen muss und zusätzlich natürlich einen (kostenpflichtigen) Vertrag mit einem Entsorgungsunternehmen je EU-Land.
Warum nicht eine zentrale Stelle (wie bei Steuern), an die man jährlich seine Verpackungsmengen je Land meldet und eine Abgabe zahlt und fertig. Bei den Steuern geht es doch auch, warum also dieser massive Kostenaufwand wegen 3-5 Kartons je Land? Alles in allem kann man mit ca. 100-150 Euro pro EU-Land an Kosten rechnen.
J
Gute Lösung - inkl. Entbürokratisierung
Sorry, ich kann das Gemecker nicht verstehen. Endlich zahlen ALLE (zumindest fast) für die Verpackung, da es der Hersteller eher macht... und die kleinen Händler werden in der Bürokratie entlastet! Super!
c
Frage
Hallo, in Erwägungsgrund (13) der Verordnung heißt es: "Hingegen sollten Etiketten, die unmittelbar am Produkt hängen oder befestigt sind, einschließlich Aufkleber, die an Obst und Gemüse angebracht sind, als Verpackungen gelten, da zwar der Klebstoff auf dem Etikett klebend ist, aber das Etikett selbst nicht."

Bedeutet das, dass künftig die in Textilien eingenähten Etiketten nun auch eine zusätzliche Kennzeichnung für die Entsorgung benötigen - also faktisch ein weiteres Etikett zusätzlich zu den eh schon viel zu vielen?
c
Von wegen Bürokratie-Entlastung
Alle schreiben, dass die Wirtschaft dringend Bürokratie-Entlastung braucht - und dann wird eine Verordnung herausgebracht, für die sich kleine Händler in jedem EU-Land registrieren und eine beauftragte Person bezahlen müssen, nur weil mal 3-10 Pakete pro Monat in ein Land geschickt werden. DAS ist ein absolutes Handelshemmnis. Und diese ganzen neuen Symbole interessieren ganz im Ernst doch niemanden, sondern verursachen nur unnötige Umweltbelastung durch die massen von Druckertoner die dafür verbraucht werden. Die EU scheint leider nicht aus vergangenen Fehlern zu lernen - sehr schade.
B
Verpackungen nicht gekauft, was dann
Wie wäre es, wenn der Händler die Verpackungen nicht kauft, sondern eigene gebrauchte Kartons benutzt, die er für den Versand ins Ausland nutzt. Gilt die gesamte Regelung in die EU trotzdem oder nicht?

Da kleine Händler aus Kostengründen so nicht mehr in die EU verschicken können, wäre hier auch ein Weiterleitungsdienst wie bei Österreich denkbar und erlaubt?
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei