Werbung mit Garantien – Was Verkäufer und Hersteller dabei beachten müssen!
Verkäufer und Hersteller werben gerne damit, dass sie den Verbrauchern eine besondere Garantie einräumen. Denn damit wird dem Verbraucher suggeriert, die Produkte seien von besonderer Qualität. Zudem wird dem Verbraucher damit die Angst genommen, das Produkt könnte schon bald kaputt gehen und der Kauf habe sich insofern nicht gelohnt. Die Werbung mit Garantien ist aber rechtlich nicht unproblematisch und birgt die Gefahr von Abmahnungen. Lesen dazu jetzt mehr im 18. Teil der Serie der IT-Recht Kanzlei über die rechtlichen Aspekte der Werbung im Internet.
Anwendung des §477
Beitrag von F. Pessara
09.07.2010, 14:15 Uhr
Wirklich eine sehr schöne Ausarbeitung. Unter dem Oberbegriff "§ 477 BGB und der Verbrauchsgüterkauf" schreiben Sie: ...Somit findet die Regelung des § 477 BGB etwa dann keine Anwendung, wenn ein Unternehmer etwas bei einem Unternehmer oder einem Verbraucher oder aber ein Verbraucher etwas bei einem Unternehmer kauft. Ist der letzte Teil (...oder aber ein Verbraucher etwas bei einem Unternehmer kauft.)wirklich korrekt? Denn gerade wenn ein Verbraucher etwas bei einem Unternehmer kauft, findet doch der §477 Anwendung.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Garantie vs Gewährleistung von Hr. Sieger, 18.06.2010, 16:01 Uhr
Woher weiß man denn, ob ein kaputtes Teil aufgrund der Garantie oder doch aufgrund der Gewährleistung zu reparieren ist. Denn obwohl Sie ja erklärt haben, dass beides juristisch eben nicht das Allergleiche ist, kann man als Verbaucher kaum noch unterscheiden, auf welches "Gut" man sich nun berufen... » Weiterlesen
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