Keine Pflicht zum Transportkostenvorschuss
Der Käufer entdeckt nach der Lieferung einen Mangel und verlangt Nacherfüllung. Doch wie gelangt die Ware zurück – und wer trägt die Kosten? Der BGH hat entschieden, wann Händler verpflichtet sind, einen Transportkostenvorschuss zu zahlen.
Rücksendekosten.
Beitrag von Berhausen
06.11.2024, 18:31 Uhr
Verkäufer Amazon verweist im Garantiefall auf den Hersteller SENA. u Hersteller sagt Nachbesserung nach Prüfung zu, übernimmt aber keine Versandkosten für den Versand vom Käufer zum Hersteller. Versandkosten trägt also der Käufer, damit die Nachbesserung erfolgt. Daa passiert dann auch, Rückversand zum Käufer erfolgt zu Lasten des Herstellers. Nun zur Frage: Muss der Hersteller SENA die Versandkosten für den Transport der defekten Ware zur Repaeatur übernehmen oder liegt diese Verpflichtung beim Händler AMAZON oder doch beim Käufer? Vielen Dank!
Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen
-
Der Verkäufer muss sämtliche „zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen“ Kosten tragen? von Roberto, 11.10.2023, 17:11 Uhr
Der Verkäufer verkauft eine Maschine für 50€. Der Kunde baut es in einen Satelliten ein. Das Gerät ist defekt. Muss der Verkäufer nun alle „zur Nacherfüllung erforderlichen“ Kosten tragen? Alle Kosten beinhalten den Rücktransport des Satelliten zur Erde (Mehrere Millionen €). Die Demontage des... » Weiterlesen
-
Verbringen / Abholort von Wenke, 29.11.2022, 10:02 Uhr
Zu ihrem Kommentar habe ich eine Frage. Was bei Großgeräten wie Waschmaschine /Trockner , wo die Lieferung Bordsteinkante war. Der Käufer das Gerät bereits in die Wohnung 2. Etage verbringen ließ , dass Gerät defekt ist und nun abgeholt werden soll ? Muss da Käufer oder verkäufer dafür Sorge tragen... » Weiterlesen
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben