Bei Nacherfüllung (keine) Pflicht von Händlern zur Zahlung von Transportkostenvorschüssen
Nach Lieferung einer Ware stellt der Käufer fest, dass die Ware mangelhaft ist und macht gegenüber dem Verkäufer seinen Anspruch auf Nacherfüllung geltend. Doch wie kommt die Ware für die Nacherfüllung wieder zurück zum Verkäufer und wer muss dafür aufkommen? Der BGH hat nun entschieden, wann Händler verpflichtet sind, einen Transportkostenvorschuss zu zahlen.
Der Verkäufer muss sämtliche „zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen“ Kosten tragen?
Beitrag von Roberto
11.10.2023, 17:11 Uhr
Der Verkäufer verkauft eine Maschine für 50€. Der Kunde baut es in einen Satelliten ein. Das Gerät ist defekt. Muss der Verkäufer nun alle „zur Nacherfüllung erforderlichen“ Kosten tragen? Alle Kosten beinhalten den Rücktransport des Satelliten zur Erde (Mehrere Millionen €). Die Demontage des Geräts ( 20.000€). Rücktransport zum Verkäufer (6,99€). Wiedereinbau (20.000€). Und die Kosten für die Wiederinbetriebnahme des Satelliten (Mehrere Millonen €). Die Kosten stehen in keinem Verhältnis zum Wert der verkauften Ware. Der Verkäufer hat keinen Einfluss darauf, was der Käufer mit dem Gegenstand macht. Was ist angemessen?
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Verbringen / Abholort von Wenke, 29.11.2022, 10:02 Uhr
Zu ihrem Kommentar habe ich eine Frage. Was bei Großgeräten wie Waschmaschine /Trockner , wo die Lieferung Bordsteinkante war. Der Käufer das Gerät bereits in die Wohnung 2. Etage verbringen ließ , dass Gerät defekt ist und nun abgeholt werden soll ? Muss da Käufer oder verkäufer dafür Sorge tragen... » Weiterlesen
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