Leserkommentar zum Artikel

Keine Pflicht zum Transportkostenvorschuss

Der Käufer entdeckt nach der Lieferung einen Mangel und verlangt Nacherfüllung. Doch wie gelangt die Ware zurück – und wer trägt die Kosten? Der BGH hat entschieden, wann Händler verpflichtet sind, einen Transportkostenvorschuss zu zahlen.

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Der Verkäufer muss sämtliche „zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen“ Kosten tragen?

Beitrag von Roberto
11.10.2023, 17:11 Uhr

Der Verkäufer verkauft eine Maschine für 50€. Der Kunde baut es in einen Satelliten ein. Das Gerät ist defekt. Muss der Verkäufer nun alle „zur Nacherfüllung erforderlichen“ Kosten tragen? Alle Kosten beinhalten den Rücktransport des Satelliten zur Erde (Mehrere Millionen €). Die Demontage des Geräts ( 20.000€). Rücktransport zum Verkäufer (6,99€). Wiedereinbau (20.000€). Und die Kosten für die Wiederinbetriebnahme des Satelliten (Mehrere Millonen €). Die Kosten stehen in keinem Verhältnis zum Wert der verkauften Ware. Der Verkäufer hat keinen Einfluss darauf, was der Käufer mit dem Gegenstand macht. Was ist angemessen?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • Rücksendekosten. von Berhausen, 06.11.2024, 18:31 Uhr

    Verkäufer Amazon verweist im Garantiefall auf den Hersteller SENA. u Hersteller sagt Nachbesserung nach Prüfung zu, übernimmt aber keine Versandkosten für den Versand vom Käufer zum Hersteller. Versandkosten trägt also der Käufer, damit die Nachbesserung erfolgt. Daa passiert dann auch,... » Weiterlesen

  • Verbringen / Abholort von Wenke, 29.11.2022, 10:02 Uhr

    Zu ihrem Kommentar habe ich eine Frage. Was bei Großgeräten wie Waschmaschine /Trockner , wo die Lieferung Bordsteinkante war. Der Käufer das Gerät bereits in die Wohnung 2. Etage verbringen ließ , dass Gerät defekt ist und nun abgeholt werden soll ? Muss da Käufer oder verkäufer dafür Sorge tragen... » Weiterlesen

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