Bei Nacherfüllung (keine) Pflicht von Händlern zur Zahlung von Transportkostenvorschüssen
Nach Lieferung einer Ware stellt der Käufer fest, dass die Ware mangelhaft ist und macht gegenüber dem Verkäufer seinen Anspruch auf Nacherfüllung geltend. Doch wie kommt die Ware für die Nacherfüllung wieder zurück zum Verkäufer und wer muss dafür aufkommen? Der BGH hat nun entschieden, wann Händler verpflichtet sind, einen Transportkostenvorschuss zu zahlen.
Verbringen / Abholort
Beitrag von Wenke
29.11.2022, 10:02 Uhr
Zu ihrem Kommentar habe ich eine Frage. Was bei Großgeräten wie Waschmaschine /Trockner , wo die Lieferung Bordsteinkante war. Der Käufer das Gerät bereits in die Wohnung 2. Etage verbringen ließ , dass Gerät defekt ist und nun abgeholt werden soll ? Muss da Käufer oder verkäufer dafür Sorge tragen das das gerät 2 Etagen runter getragen wird?
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