Leserkommentar zum Artikel

Keine Pflicht zum Transportkostenvorschuss

Der Käufer entdeckt nach der Lieferung einen Mangel und verlangt Nacherfüllung. Doch wie gelangt die Ware zurück – und wer trägt die Kosten? Der BGH hat entschieden, wann Händler verpflichtet sind, einen Transportkostenvorschuss zu zahlen.

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Verbringen / Abholort

Beitrag von Wenke
29.11.2022, 10:02 Uhr

Zu ihrem Kommentar habe ich eine Frage. Was bei Großgeräten wie Waschmaschine /Trockner , wo die Lieferung Bordsteinkante war. Der Käufer das Gerät bereits in die Wohnung 2. Etage verbringen ließ , dass Gerät defekt ist und nun abgeholt werden soll ? Muss da Käufer oder verkäufer dafür Sorge tragen das das gerät 2 Etagen runter getragen wird?

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