Leserkommentar zum Artikel

Paket nicht zustellbar - wer zahlt Strafporto?

Kann eine Strafportozahlung wegen Unzustellbarkeit eines Pakets auf den Käufer abgewälzt werden?

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Zahnloser Tiger

Beitrag von Katja Werner
18.10.2024, 11:13 Uhr

Ich kann zwar vom Kunden verlangen, dass er nach Annahmeverzug (Paket trotz Kenntnis nicht im Paketshop abgeholt) das Porto für erneute Zustellung trägt. Jedoch: wenn er dies nicht einsieht und dann seinen Widerruf mit folgendem Kommentar schickt: »Klar will ich mein Geld zurück. Dann bestelle ich einfach neu und bezahl nur 1x das Porto«. Dann ist der Händler am Ende doch schutzlos und kann solch ein Vorgehen schlecht verhindern.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Kostenerstattung bei Annahme verweigert von Ralf Wehr, 15.04.2024, 21:25 Uhr

    Und was ist, wenn der Paketbote, wie bei mir passiert, aus Wut das Paket böswillig, mit dem Hinweis Annahme verweigert, an den Absender zurückschickt?In diesem Fall wird man ja schwer beweisen können, dass man die Annahme nicht verweigert hat.

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