Leserkommentar zum Artikel

Unzustellbares Paket: Wer zahlt das Strafporto?

Wird eine Sendung wegen falscher Adresse oder Annahmeverweigerung zurückgeschickt, stellt sich die Frage: Wer trägt das sogenannte Strafporto? Dieser Beitrag erklärt die rechtliche Lage

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Kostenerstattung bei Annahme verweigert

Beitrag von Ralf Wehr
15.04.2024, 21:25 Uhr

Und was ist, wenn der Paketbote, wie bei mir passiert, aus Wut das Paket böswillig, mit dem Hinweis Annahme verweigert, an den Absender zurückschickt?In diesem Fall wird man ja schwer beweisen können, dass man die Annahme nicht verweigert hat.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Zahnloser Tiger von Katja Werner, 18.10.2024, 11:13 Uhr

    Ich kann zwar vom Kunden verlangen, dass er nach Annahmeverzug (Paket trotz Kenntnis nicht im Paketshop abgeholt) das Porto für erneute Zustellung trägt. Jedoch: wenn er dies nicht einsieht und dann seinen Widerruf mit folgendem Kommentar schickt: »Klar will ich mein Geld zurück. Dann bestelle ich... » Weiterlesen

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