Leserkommentar zum Artikel

Widerrufsrecht bei Unterwäsche & Dessous – wann ist der Ausschluss möglich?

Der Beitrag erklärt, unter welchen Voraussetzungen Händler das Widerrufsrecht bei Dessous und Unterwäsche im Fernabsatz wirksam ausschließen dürfen und wo die rechtlichen Grenzen liegen. Mit Beispielen aus der Praxis.

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Anwendungsbereich

Beitrag von Michelle Hofheinz
11.06.2024, 15:58 Uhr

Gilt dieses Urteil bzw. §312g BGB nur für den Online Handel, oder sowohl für den Verkauf im Geschäft wie für den Online Verkauf?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • Schade von Allesda, 12.06.2025, 17:02 Uhr

    Aus Erfahrung kann ich sagen, dass es absolut ungerechtertigt ist so ein Urteil. Wir haben Unterwäsche und Dessousverkauf übers Internet eingestellt, da wir viel zurückbekommen haben, was mit Widerruf, aber getragen, zurückkam. Die blosse Aussage: nur anprobiert, hat nicht gepasst oder gefallen,... » Weiterlesen

  • Unverständlich! von Mike, 15.12.2024, 12:20 Uhr

    Diese Rechtsprechung spiegelt die Unsinnigkeit unserer Gesetze oder deren Auslegung wieder. Keiner macht sich Gedanken wie es dem Händler geht, der die benutzte Unterwäsche nun behandeln muss. Wie stellt man sich das vor, diese wieder in Verkehr zu bringen? Schreibt er dann dazu "Aufbereitet, nur... » Weiterlesen

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