Widerrufsrecht bei Unterwäsche & Dessous – wann ist der Ausschluss möglich?
Der Beitrag erklärt, unter welchen Voraussetzungen Händler das Widerrufsrecht bei Dessous und Unterwäsche im Fernabsatz wirksam ausschließen dürfen und wo die rechtlichen Grenzen liegen. Mit Beispielen aus der Praxis.
Schade
Beitrag von Allesda
12.06.2025, 17:02 Uhr
Aus Erfahrung kann ich sagen, dass es absolut ungerechtertigt ist so ein Urteil. Wir haben Unterwäsche und Dessousverkauf übers Internet eingestellt, da wir viel zurückbekommen haben, was mit Widerruf, aber getragen, zurückkam. Die blosse Aussage: nur anprobiert, hat nicht gepasst oder gefallen, ist ein Zauberwort für Käufer, um sich schick einzukleiden für ein Date oder anderes und dann als Müll zurückzuschicken. Auch Dokumentation bei Paketöffnung von Rücksendungen haben uns als Verkäufer nicht geholten.Eine Sache landete auch vor Gericht. Vermutlich sollte man besser sein geschäft im Ausland ansiedeln, denn nach China oder Taiwan schicken die Leute nichts zurück, wenn sie es bezahlen müssen....
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Unverständlich! von Mike, 15.12.2024, 12:20 Uhr
Diese Rechtsprechung spiegelt die Unsinnigkeit unserer Gesetze oder deren Auslegung wieder. Keiner macht sich Gedanken wie es dem Händler geht, der die benutzte Unterwäsche nun behandeln muss. Wie stellt man sich das vor, diese wieder in Verkehr zu bringen? Schreibt er dann dazu "Aufbereitet, nur... » Weiterlesen
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Anwendungsbereich von Michelle Hofheinz, 11.06.2024, 15:58 Uhr
Gilt dieses Urteil bzw. §312g BGB nur für den Online Handel, oder sowohl für den Verkauf im Geschäft wie für den Online Verkauf?
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