Leserkommentar zum Artikel

Elektronische Bestellbestätigung: bei Online-Shops, Amazon, und eBay

Nach dem Abschluss der Online-Bestellung flattert die Bestellbestätigung ins E-Mail-Postfach - das ist gängige Praxis. Dennoch gibt es bei Online-Händlern immer wieder Unsicherheiten in Bezug auf Bestellbestätigungen.

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Reicht auch ein Text im Browser als Bestellbestätigung?

Beitrag von paul
06.12.2023, 22:30 Uhr

§ 312i Abs. 1 Nr. 3 BGB schreibt ja nur „den Zugang von dessen Bestellung unverzüglich auf elektronischem Wege zu bestätigen“.

Wenn nun direkt nach dem Kauf bloß ein Textfenster im Browser des Kunden aufgeht mit dem Text „Wir haben Ihre Bestellung erhalten“ – erfüllt das nicht bereits alle drei Anforderungen an eine Bestellbestätigung? Denn es ist a) eine Bestätigung, b) unverzüglich (sogar schneller als Email-Zustellung) und c) elektronisch.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 6 Kommentare vollständig anzeigen

  • Vertrag ohne Bestätigung von Stephan, 02.12.2022, 20:56 Uhr

    Hallo, zunächst einmal vielen Dank für die umfassenden und präzisen Beiträge. Zu meinem Anliegen: Während einer Anmeldung auf einer Kontaktplattform wurden allerlei Daten abgefragt und entsprechend angegeben. Nachdem jedoch nie eine Bestätigung der Anmeldung geschweige denn irgendeine Rückmeldung... » Weiterlesen

  • Web-Admin von Rainer Appel, 09.01.2022, 21:32 Uhr

    Vielen Dank für diese sehr hilfreichen Infos. Eine Sache habe ich allerdings noch nicht verstanden. Was meinen Sie mit: " Bei Vertragsschlüssen über den eigenen Online-Shop empfiehlt es sich, dass der Händler seine AGB sowie seine Widerrufsbelehrung nebst -formular im Volltext in die... » Weiterlesen

  • Automatische Bestellbestätigung durch Ebay ausreichend? von Karin, 25.09.2020, 09:50 Uhr

    Vielen Dank für den informativen Artikel. Leider vermisse ich einen Hinweis darauf, ob die von Ebay nach jedem getätigten Kauf an den Käufer herausgeschickte, automatische Kaufbestätigung ausreichend ist. In meinen Augen müsste dies so sein, da hier alle notwendigen genannten Daten wie Artikel,... » Weiterlesen

  • @ Jens - Antwort auf Ihre Frage von IT-Recht Kanzlei, 24.09.2020, 10:02 Uhr

    Vielen Dank für Ihre lobenden Worte! Hinsichtlich Ihrer Frage darf ich mitteilen, dass "unverzüglich" hierbei "ohne schuldhaftes Zögern" meint, wie sich in einem anderen Zusammenhang aus § 121 Abs. 1 BGB ergibt. Die Versendung der Bestellbestätigung im Stundentakt ist unproblematisch noch als... » Weiterlesen

  • Bestätigungs-Mail bei Medikamenten? von Thomas Luft, 24.09.2020, 08:56 Uhr

    Ein interessanter Artikel. Allerdings steht der strenge Datenschutz im Gesundheitsbereich einer exakten Auflistung der Bestellung entgegen, oder wäre es hier zulässig die bestellen Medikamente in der E-Mail aufzulisten?

  • Zeitlicher Abstand zwischen Bestellung und Bestätigung von Jens, 24.09.2020, 07:47 Uhr

    Vielen Dank, sehr hilfreicher Text. Vor allem der Hinweis zur Eigenwerbung (Produkte, Bewertungen, etc). ist vermutlich den Wenigsten bekannt. Gibt es eine gesetzliche Regelung in welchem zeitlichen Abstand die Bestellbestätigung spätestens beim Kunden per Mail eintreffen muss, sofern man diese... » Weiterlesen

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