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Leserkommentare zum Artikel

Die elektronische Bestellbestätigung: Was Händler bei Online-Shops, Amazon, eBay, Etsy & Co. beachten müssen

Nach dem Abschluss der Online-Bestellung flattert die Bestellbestätigung ins E-Mail-Postfach - das ist gängige Praxis. Doch bei Online-Händlern bestehen immer wieder Unsicherheiten in Bezug auf Bestellbestätigungen. Sind diese gesetzlich vorgeschrieben oder freiwillig? Wann ist diese zu versenden und welchen Inhalt muss eine solche Bestätigung an den Kunden aufweisen? Was Online-Händler im Hinblick auf die Bestellbestätigung bei eigenen Online-Shops, Amazon, Ebay, Etsy etc. zu beachten haben, erfahren Sie in unserem Beitrag.

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Reicht auch ein Text im Browser als Bestellbestätigung?

Beitrag von paul
06.12.2023, 22:30 Uhr

§ 312i Abs. 1 Nr. 3 BGB schreibt ja nur „den Zugang von dessen Bestellung unverzüglich auf elektronischem Wege zu bestätigen“.

Wenn nun direkt nach dem Kauf bloß ein Textfenster im Browser des Kunden aufgeht mit dem Text „Wir haben Ihre Bestellung erhalten“ – erfüllt das nicht bereits alle drei Anforderungen an eine Bestellbestätigung? Denn es ist a) eine Bestätigung, b) unverzüglich (sogar schneller als Email-Zustellung) und c) elektronisch.

Vertrag ohne Bestätigung

Beitrag von Stephan
02.12.2022, 20:56 Uhr

Hallo, zunächst einmal vielen Dank für die umfassenden und präzisen Beiträge.

Zu meinem Anliegen: Während einer Anmeldung auf einer Kontaktplattform wurden allerlei Daten abgefragt und entsprechend angegeben. Nachdem jedoch nie eine Bestätigung der Anmeldung geschweige denn irgendeine Rückmeldung kam und das Angebot praktisch nie genutzt wurde, kamen auf einmal Zahlungsaufforderungen. Durch die fehlende Bestätigung ist der Vertrag meines Erachtens nach schwebend unwirksam und hat sich außerdem die Widerrufsfrist automatisch verlängert. Als Antwort auf die Zahlungsaufforderung wurde auf die fehlende Bestätigung hingewiesen und gleichzeitig vorsorglich ein Widerruf formuliert. Dennoch folgte eine erneute Zahlungsaufforderung. Was ist in diesem Fall zu tun?

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung

Web-Admin

Beitrag von Rainer Appel
09.01.2022, 21:32 Uhr

Vielen Dank für diese sehr hilfreichen Infos. Eine Sache habe ich allerdings noch nicht verstanden.

Was meinen Sie mit: " Bei Vertragsschlüssen über den eigenen Online-Shop empfiehlt es sich, dass der Händler seine AGB sowie seine Widerrufsbelehrung nebst -formular im Volltext in die Bestätigungs-E-Mail einbindet, die der Kunde nach seiner Bestellung automatisch über das Shopsystem des Händlers erhält. " Ich hätte vermutet, dass Sie damit ausdrücken möchten, dass die Rechtstexte als Anhang der Bestätigungsmail hinzugefügt werden sollen. Jedoch kann es das nicht sein, da Sie dies als Alternativlösung im darauffolgenden Abschnitt vorschlagen.

Vielen Dank und freundliche Grüße.

Automatische Bestellbestätigung durch Ebay ausreichend?

Beitrag von Karin
25.09.2020, 09:50 Uhr

Vielen Dank für den informativen Artikel. Leider vermisse ich einen Hinweis darauf, ob die von Ebay nach jedem getätigten Kauf an den Käufer herausgeschickte, automatische Kaufbestätigung ausreichend ist. In meinen Augen müsste dies so sein, da hier alle notwendigen genannten Daten wie Artikel, Preis, Lieferadresse etc. genannt werden. Oder irre ich da? Es wäre toll, wenn der Artikel dahingehend ergänzt werden könnte.

@ Jens - Antwort auf Ihre Frage

Beitrag von IT-Recht Kanzlei
24.09.2020, 10:02 Uhr

Vielen Dank für Ihre lobenden Worte! Hinsichtlich Ihrer Frage darf ich mitteilen, dass "unverzüglich" hierbei "ohne schuldhaftes Zögern" meint, wie sich in einem anderen Zusammenhang aus § 121 Abs. 1 BGB ergibt. Die Versendung der Bestellbestätigung im Stundentakt ist unproblematisch noch als unverzüglich im Sinne der gesetzlichen Vorgabe anzusehen!

Bestätigungs-Mail bei Medikamenten?

Beitrag von Thomas Luft
24.09.2020, 08:56 Uhr

Ein interessanter Artikel. Allerdings steht der strenge Datenschutz im Gesundheitsbereich einer exakten Auflistung der Bestellung entgegen, oder wäre es hier zulässig die bestellen Medikamente in der E-Mail aufzulisten?

Zeitlicher Abstand zwischen Bestellung und Bestätigung

Beitrag von Jens
24.09.2020, 07:47 Uhr

Vielen Dank, sehr hilfreicher Text. Vor allem der Hinweis zur Eigenwerbung (Produkte, Bewertungen, etc). ist vermutlich den Wenigsten bekannt. Gibt es eine gesetzliche Regelung in welchem zeitlichen Abstand die Bestellbestätigung spätestens beim Kunden per Mail eintreffen muss, sofern man diese ausschließlich per Mail verschickt? Diverse Shop-Anbindungen bieten beispielsweise nur einen stündlichen Abruf der Bestellungen, somit kann ggf. 1 Stunde zwischen Bestellung und elektronischer Bestätigung vergehen.

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