Leserkommentar zum Artikel

WEEE-Nr. bei gebrauchten Elektrogeräten

Der Vertrieb von Elektrogeräten ist ohne vorherige ordnungsgemäße Registrierung bei der Stiftung EAR verboten. Dies ist auch bei gebrauchten Elektrogeräten von Bedeutung.

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Kein wirklicher Widerspruch

Beitrag von Dr. Daniel S. Huber
23.06.2023, 17:13 Uhr

Danke Ihnen für Ihre Anmerkung

Bitte beachten Sie aber, dass wir unter Ziffer 1 ganz allgemein hins. der Pflichten von Online-Händlern nach dem ElektroG informieren und nicht spezifisch hins. Pflichten für Händler von gebrauchten Produkten.

Streng genommen haben Sie dann natürlich recht. Allerdings handelt es sich bei dem von Ihnen zitierten § 3 Nr. 9 ElektroG nicht um eine konkrete Regelung hinsichtlich des Vertriebs bzw. Umgangs mit gebrauchten Elektrogeräten, sondern um den Bestandteil der gesetzlichen Definition des Herstellerbegriffs, wann - d.h. in welchen Konstellationen - ausnahmsweise auch ein Händler als Hersteller i.S.d. ElektroG angesehen werden könnte.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 4 Kommentare vollständig anzeigen

  • Staatlich legitimierte Abzocke von Leser, 21.08.2023, 20:52 Uhr

    Wir müssen uns überlegen, worum es geht. Der Inverkehrbringer muss sich zwangsweise bei der als Stiftung getarnten Wasserkopfbehörde EAR registrieren ... bei der Verpackung gibt es keinen solchen Wasserkopf, der zwangsfinanziert werden muss. Bei der EAR drück man beim Verkauf Gebühren für die... » Weiterlesen

  • Vintage-Elektronik von AS, 09.07.2023, 19:22 Uhr

    Wie sieht es aus mit Vintage-Elektronik, wo es den Hersteller schon garnicht mehr gibt, also auch nichts angemeldet wurde?

  • Ihr widersprecht euch selber! von Vic Tokra, 22.06.2023, 11:56 Uhr

    Ihr widersprecht euch in dem Artikel aber selber. Zuerst zitiert ihr den §3 Nr. 9 "als Hersteller gilt [...] jeder Vertreiber [...] der [...] vorsätzlich oder fahrlässig neue Elektro- oder Elektronikgeräte nicht oder nicht ordnungsgemäß registrierter Hersteller [...] zum Verkauf anbietet" In dem... » Weiterlesen

  • Und genau das ... von Leser, 19.06.2023, 19:40 Uhr

    ... "Werden nicht mehr funktionstüchtige Elektrogeräte nicht nur wieder repariert, also in ihren ursprünglichen, wieder funktionstüchtigen Zustand versetzt, sondern aufwendig umgestaltet, indem etwa aus mehreren nicht mehr funktionstüchtigen Geräten ein anderes Gerät erzeugt wird, das seinem Wesen... » Weiterlesen

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