WEEE-Nr. bei gebrauchten Elektrogeräten
Der Vertrieb von Elektrogeräten ist ohne vorherige ordnungsgemäße Registrierung bei der Stiftung EAR verboten. Dies ist auch bei gebrauchten Elektrogeräten von Bedeutung.
Staatlich legitimierte Abzocke
Beitrag von Leser
21.08.2023, 20:52 Uhr
Wir müssen uns überlegen, worum es geht. Der Inverkehrbringer muss sich zwangsweise bei der als Stiftung getarnten Wasserkopfbehörde EAR registrieren ... bei der Verpackung gibt es keinen solchen Wasserkopf, der zwangsfinanziert werden muss.
Bei der EAR drück man beim Verkauf Gebühren für die Entsorgung der Elektrogeräte ab. Hat man nun ein gebrauchtes Gerät aus DE in der Hand, kann man davon ausgehen, dass es ordnungsgemäß registriert war. Da sollte beim Verkauf nicht nochmals die Entsorgung bezahlt werden müssen.
Baut man aus 3 "alten/defekten" Geräten eines registrierten Inverkehrbringers 1 neues zusammen, wurden ja bereits für die 3 "alten/defekten" Geräte Entsrogungsgebühren abgedrückt .... wieso sollte man dann nochmals Entsorgungsgebühren für das daraus neu entstandene abgedrückt werden? Das würde ich als gewerbsmäßigen Bandenbetrug und Erpressung bezeichnen.
Vintage-Elektronik
Beitrag von AS
09.07.2023, 19:22 Uhr
Wie sieht es aus mit Vintage-Elektronik, wo es den Hersteller schon garnicht mehr gibt, also auch nichts angemeldet wurde?
Kein wirklicher Widerspruch
Beitrag von Dr. Daniel S. Huber
23.06.2023, 17:13 Uhr
Danke Ihnen für Ihre Anmerkung
Bitte beachten Sie aber, dass wir unter Ziffer 1 ganz allgemein hins. der Pflichten von Online-Händlern nach dem ElektroG informieren und nicht spezifisch hins. Pflichten für Händler von gebrauchten Produkten.
Streng genommen haben Sie dann natürlich recht. Allerdings handelt es sich bei dem von Ihnen zitierten § 3 Nr. 9 ElektroG nicht um eine konkrete Regelung hinsichtlich des Vertriebs bzw. Umgangs mit gebrauchten Elektrogeräten, sondern um den Bestandteil der gesetzlichen Definition des Herstellerbegriffs, wann - d.h. in welchen Konstellationen - ausnahmsweise auch ein Händler als Hersteller i.S.d. ElektroG angesehen werden könnte.
Ihr widersprecht euch selber!
Beitrag von Vic Tokra
22.06.2023, 11:56 Uhr
Ihr widersprecht euch in dem Artikel aber selber. Zuerst zitiert ihr den §3 Nr. 9 "als Hersteller gilt [...] jeder Vertreiber [...] der [...] vorsätzlich oder fahrlässig neue Elektro- oder Elektronikgeräte nicht oder nicht ordnungsgemäß registrierter Hersteller [...] zum Verkauf anbietet" In dem Satz steht bewusst das Woert "neue"! Im nächsten Absatz schreibt ihr dann: "Für die Werbung, das Anbieten und den Verkauf von gebrauchten Elektro- und Elektronikgeräten enthält das Elektrogesetz keine besonderen Bestimmungen." Wenn die ausdrückliche Erwähnung von "neue" in §3 Nr. 9 keine besondere Bestimmung ist, was dann? Das Wort würde da ja nicht stehen, wenn es auch für "nicht-neue" gelten würde. Gesetzesklarheit und so...
Und genau das ...
Beitrag von Leser
19.06.2023, 19:40 Uhr
... "Werden nicht mehr funktionstüchtige Elektrogeräte nicht nur wieder repariert, also in ihren ursprünglichen, wieder funktionstüchtigen Zustand versetzt, sondern aufwendig umgestaltet, indem etwa aus mehreren nicht mehr funktionstüchtigen Geräten ein anderes Gerät erzeugt wird, das seinem Wesen nach nicht mehr das instand gesetzte Gerät ist, sondern quasi ein neues Elektro- oder Elektronikgerät, so kann in Ansehung der Bestimmungen des Elektrogerätes unter Umständen derjenige, der diese Umgestaltung vorgenommen hat, also Hersteller dieses neuen Gerätes anzusehen sein, so dass hierfür eine eigenständige, separate Registrierung bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register erfolgen müsste."
sollte unter gewerbsmäßigem Betrug fallen.
Da bereits für das Ursprungsgerät die "Entsorgungsgebühr" abgepresst wurde, kann für das umgearbeitete Gerät keine weitere anfallen. Wie oft soll das eine (1) bzw. die anderen Gerät(e) denn bitte entsorgt werden? Wenn das neue Gerät aus 3 alten Geräten besteht, hat die Stiftung bereits 3x Entsorgunsgebühren abgezockt. Und nun noch soll nochmals eine Gebühr abgezockt werden?
Betrachtet man allerdings auch, wie gering die Entsorgungskosten sind und welche gigantische Kosten der stiftungEAR Wasserkopf verursacht ... diese Arbeitsbeschaffungsmaßnahme sollte abgeschafft werden.
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