Ein Abmahntrend: Die Werbung mit der CE-Kennzeichnung
Die CE-Kennzeichnung ist eine für bestimmte Produktarten in der EU zwingend vorgeschriebene Selbsterklärung des Herstellers über die Konformität seiner Produkte. Weil die CE-Kennzeichnung gesetzlich verbindlich ist, ist ihre werbliche Hervorhebung stets unzulässig.
Frau
Beitrag von Nadja Seeck
05.04.2023, 14:51 Uhr
Hallo, darf bei selbst hergestellten Spielzeugen (z.B. Häkeltieren), dann "hergestellt gemäß Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG" oder ist dies auch schon ein Abmahngrund? Danke und viele Grüße
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CE Symbol auf Produktbild von Metzger, 18.11.2024, 16:22 Uhr
Hallo, ich habe gerade diesen Beitrag gelesen. Wie sieht die Rechtslage eigentlich aus, wenn sich auf dem betreffenden Artikel ein CE Symbol befindet und man von diesem ein Produktfoto in sein Angebot stellt. Wäre dies dann auch mit "CE" geworben?
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E-Prüfzeichen von Becker, 31.03.2023, 10:02 Uhr
Gilt die gleiche Regel auch für das "E-Prüfzeichen" welches bei KfZ Teilen oftmals verwendet wird?
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Herr von J. S., 31.03.2023, 07:20 Uhr
Ist die werbende Hervorhebung der (gesetzlich verpflichtenden) Gewährleistung auch verboten?
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Wie ist es bei Benannten Stellen? von F R, 30.03.2023, 20:22 Uhr
Wie stellt sich die Werbung dar, wenn das Produkt tatsächlich geprüft wurde, um das CE-Zeichen tragen zu dürfen, bspw. durch Benannte Stellen bei Medizinprodukten? Darf der Verkäufer dann mit "CE-geprüft durch TÜV Süd" werben, da die prüfende Stelle nicht immer identisch und damit ein... » Weiterlesen
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