Ein Abmahntrend: Die Werbung mit der CE-Kennzeichnung
Die CE-Kennzeichnung ist eine für bestimmte Produktarten in der EU zwingend vorgeschriebene Selbsterklärung des Herstellers oder Inverkehrbringers über die Konformität seiner Produkte. Sie ist Voraussetzung für die Verkehrsfähigkeit der betroffenen Waren. Weil die CE-Kennzeichnung gesetzlich verbindlich ist, ist ihre werbliche Hervorhebung als irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten allerdings stets unzulässig. Dass noch immer viele Händler in die „CE-Falle“ tappen, zeigen aktuelle Abmahnungen.
Frau
Beitrag von Nadja Seeck
05.04.2023, 14:51 Uhr
Hallo, darf bei selbst hergestellten Spielzeugen (z.B. Häkeltieren), dann "hergestellt gemäß Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG" oder ist dies auch schon ein Abmahngrund? Danke und viele Grüße
E-Prüfzeichen
Beitrag von Becker
31.03.2023, 10:02 Uhr
Gilt die gleiche Regel auch für das "E-Prüfzeichen" welches bei KfZ Teilen oftmals verwendet wird?
Herr
Beitrag von J. S.
31.03.2023, 07:20 Uhr
Ist die werbende Hervorhebung der (gesetzlich verpflichtenden) Gewährleistung auch verboten?
Wie ist es bei Benannten Stellen?
Beitrag von F R
30.03.2023, 20:22 Uhr
Wie stellt sich die Werbung dar, wenn das Produkt tatsächlich geprüft wurde, um das CE-Zeichen tragen zu dürfen, bspw. durch Benannte Stellen bei Medizinprodukten? Darf der Verkäufer dann mit "CE-geprüft durch TÜV Süd" werben, da die prüfende Stelle nicht immer identisch und damit ein Unterscheidungsmerkmal des Produkts ist?
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