Leserkommentar zum Artikel

Prüfpflicht für Elektrogeräte – ab 2023 droht Verkaufsverbot auf Plattformen

Seit dem 01.01.23 müssen Verkaufsplattformen prüfen, ob ihre Händler der Registrierungspflicht nach dem ElektroG nachkommen. Händlern, die den Nachweis für ihre Elektro- und Elektronikgeräte nicht erbringen droht ein Verkaufsverbot auf den Plattformen.

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Ersaufen in Regulierung

Beitrag von Stephan
22.11.2022, 09:23 Uhr

Kommt eigentlich dem Gesetzgeber irgendeinmal der Gedanke, dass die Händler, vor allem kleine, in Regulierungen ersaufen? Dass diese toll gemeinten Richtlinien (ERP) und Regulierungen im Endeffekt das Aus für Kleinbetriebe bedeuten? Nach dem ERP Schock nun der EAR Schock. Alles gehört auf den Preis aufgeschlagen, solange, bis die Ware dann einfach nicht mehr leistbar ist und man resigniert zusperren muss.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Outsourcen ist die Lösung von Daniel Schneider, 22.11.2022, 13:15 Uhr

    @Stephan dafür gibt es Dienstleister wie die Deutsche Recycling, an die man das ganze outsourcen kann. Kleinere Reseller sind ja nicht davon betroffen, soweit ich weiß. Schließlich müssen solche Produkte bereits registriert sein.

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