OLG Hamburg: Nahrungsergänzungsmittel in Kapselform grundpreispflichtig
Eine Pflicht zur Angabe von Grundpreisen besteht, wenn das konkrete Produkt nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten oder beworben wird. Was aber gilt bei Nahrungsergänzungsmitteln in Kapselform?
Grundpeisangaben unterschiedlich in Europa
Beitrag von Martina Heyer
02.11.2022, 11:32 Uhr
Sehr geehrter Herr Müller Herzlichen Dank für Ihre ausführliche Information und Ihre tolle fachliche Unterstützung. Die unterschiedlichen Umsetzungen dieser und anderer EU Verordnungen schafft lästige Konkurrenz zwischen den EU Ländern ab. In den Niederlanden muss der Grundpreis nicht pro kg oder Liter angegeben werden. D.h., dass diese Produkte nicht nach Deutschland exportiert werden können. Was nützt mir eine kg Angabe für ein Multivitaminprodukt mit 38 Vitalstoffen? Ähnlich ging es uns ja schon mit der Verpackungsverordnung: Da Frankreich alleine für eine Anmeldung 80 € verlangt, verzichten wir auf den Export aus den Niederlanden nach Frankreich, weil sich dieser für ca. 20 Pakete pro Jahr nicht lohnt. Fazit: Jedes Land versucht, für sich den grösstmöglichen Nutzen aus diesem teuren bürokratischen Konstrukt zu ziehen und anderen Ländern das Wasser abzugraben. Freundliche Grüsse Martina Heyer, EifelSan BV Niederlande
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