BGH: Amazons A-bis-z-Garantie-Entscheidung ist für den Verkäufer nicht bindend
Amazon gilt als die wohl „kundenfreundlichste“ Verkaufsplattform. Nicht selten werden dabei aber Verkäuferrechte verletzt, nur um dem Anliegen „Kundenfreundlichkeit“ um jeden Preis nachzukommen. Dabei geht es auch um Ausnutzung bzw. gar Betrug von Kundenseite. Der BGH hat nun entschieden, dass sich Amazons Kundenservice nicht über Recht und Gesetz hinwegsetzen kann.
Leider nein, leider gar nicht
Beitrag von Jan
06.10.2022, 23:12 Uhr
Leider kann man sich als Käufer kein Stück auf die A-Z Garantie verlassen.
Die behandeln Gewährleistungsfälle einfach wie Widerrufsfälle und wie auch von den anderen Kommentatoren beschrieben, legen die ein sehr fragwürdiges Geschäftsgebaren an den Tag.
Man kann mit Niemandem sprechen der zuständig ist. Immer nur mit "Kundendienstmitarbeitern" die die Aufmerksamkeitsspanne eines Goldfisches haben und die Sache eh nur an die A-Z-Abteilung oder den Verkäufer weiterreichen. Danke, die kann ich auch selbst anschreiben. reine Gängelung und Hinhaltetaktik
Anschließen muss man wieder Tage warten, nur um eine Antwort zu bekommen, die kein Stück auf die eigene Ausführung eingeht.
Da kann man wirklich besser einen anderen Versandhändler nehmen. Die A-Z Garantie war ja für mich der einzige Grund bei Amazon zu kaufen. Das "Garantie"-Versprechen Amazons ist ja nur eine freiwillige Leistung. Mir ist schleierhaft, wieso die das trotzdem "Garantie" nennen dürfen.
Was bringt es einem, wenn man gegen den "Händler" eh zum Anwalt muss, damit man den Betrüger nicht auch noch mit Geld füttert. Und am Ende zahlt man, wegen der verbrauchten Zeit, einiges drauf.
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