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Änderung der Rücknahmebedingungen durch Amazon - Händler sollten reagieren
Bereits seit April 2017 sind die von Amazon den dortigen Verkäufern aufoktroyierten Rücknahmebedingungen lästige Pflicht aller gewerblichen Amazon-Seller. Händler müssen ihren Kunden identische Rückgabemöglichkeiten zu denen, die Amazon bei Eigenverkäufen bietet, eröffnen. Kürzlich hat Amazon die maßgeblichen Rücknahmebedingungen angepasst. Lesen Sie im Folgenden mehr.

Bereits seit April 2017 sind die von Amazon den dortigen Verkäufern aufoktroyierten Rücknahmebedingungen lästige Pflicht aller gewerblichen Amazon-Seller. Händler müssen ihren Kunden identische Rückgabemöglichkeiten zu denen, die Amazon bei Eigenverkäufen bietet, eröffnen. Kürzlich hat Amazon die maßgeblichen Rücknahmebedingungen angepasst. Lesen Sie im Folgenden mehr.

Wichtig: Eigene Widerrufsbelehrung bei Amazon ist wegen neuer Darstellung zu aktualisieren
Bei Amazon gibt es bekanntermaßen zwei Wege, wie Händler ihre Waren auf dem Marktplatz anbieten können: Via FBM und via FBA. Bei Nutzung von FBA „diktiert“ Amazon eigene Regeln für den Widerruf und blendet eine eigene Widerrufsbelehrung ein. Die händlereigene Widerrufsbelehrung (für FBM) wurde bisher dann von Amazon ausgeblendet. Dem ist seit kurzer Zeit nicht mehr so und sorgt für eine Irreführung des Verbrauchers. Für viele Amazon-Seller besteht daher Handlungsbedarf.

Bei Amazon gibt es bekanntermaßen zwei Wege, wie Händler ihre Waren auf dem Marktplatz anbieten können: Via FBM und via FBA. Bei Nutzung von FBA „diktiert“ Amazon eigene Regeln für den Widerruf und blendet eine eigene Widerrufsbelehrung ein. Die händlereigene Widerrufsbelehrung (für FBM) wurde bisher dann von Amazon ausgeblendet. Dem ist seit kurzer Zeit nicht mehr so und sorgt für eine Irreführung des Verbrauchers. Für viele Amazon-Seller besteht daher Handlungsbedarf.

Was macht Amazon denn da? Neue Hinweise zur Rückgabe anpassbarer Produkte
Amazon informiert aktuell, dass seit dem 15.02.2023 bei Amazon gekaufte, anpassbare und personalisierbare Produkte nicht mehr für eine Rücksendung berechtigt seien. Neue Hinweise in den Amazon-Angeboten sorgen für Verunsicherung unter den Händlern.

Amazon informiert aktuell, dass seit dem 15.02.2023 bei Amazon gekaufte, anpassbare und personalisierbare Produkte nicht mehr für eine Rücksendung berechtigt seien. Neue Hinweise in den Amazon-Angeboten sorgen für Verunsicherung unter den Händlern.

Neue Lieferkettenstandards: Müssen Amazon-Händler das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz beachten?
Zum 19. Januar 2023 sind die neuen Lieferkettenstandards von Amazon in Kraft getreten. Nicht nur direkte Lieferanten von Amazon, sondern auch Händler, die über den Amazon-Marktplatz verkaufen, werden dadurch zur Einhaltung von bestimmten Lieferkettenstandards verpflichtet. Unklar ist vielen Amazon-Händlern, wie sich dies auf sie auswirken kann und ob dies bedeutet, dass für sie nun auch das zum 1. Januar 2023 in Kraft getretene Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gilt. Wir geben einen Überblick über die jüngsten Entwicklungen und bewerten sie aus Sicht der Händler.

Zum 19. Januar 2023 sind die neuen Lieferkettenstandards von Amazon in Kraft getreten. Nicht nur direkte Lieferanten von Amazon, sondern auch Händler, die über den Amazon-Marktplatz verkaufen, werden dadurch zur Einhaltung von bestimmten Lieferkettenstandards verpflichtet. Unklar ist vielen Amazon-Händlern, wie sich dies auf sie auswirken kann und ob dies bedeutet, dass für sie nun auch das zum 1. Januar 2023 in Kraft getretene Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gilt. Wir geben einen Überblick über die jüngsten Entwicklungen und bewerten sie aus Sicht der Händler.

LG Düsseldorf: Nachträgliche Änderung einer Marke auf Amazon kann wettbewerbswidrig sein
In einer aktuellen Entscheidung hat das LG Düsseldorf entschieden, dass die nachträgliche Änderung einer Amazon-ASIN ihrerseits wettbewerbswidrig sein kann. Dies ist dann dann der Fall, wenn die hinterlegte Marke durch die eigene Marke des Ändernden ersetzt wird, um im Nachgang die angehängten Amazon-Händler anschließend abzumahnen, weil diese weiterhin Produkte der ursprünglichen Marke liefern. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des LG Düsseldorf in unserem Beitrag.

In einer aktuellen Entscheidung hat das LG Düsseldorf entschieden, dass die nachträgliche Änderung einer Amazon-ASIN ihrerseits wettbewerbswidrig sein kann. Dies ist dann dann der Fall, wenn die hinterlegte Marke durch die eigene Marke des Ändernden ersetzt wird, um im Nachgang die angehängten Amazon-Händler anschließend abzumahnen, weil diese weiterhin Produkte der ursprünglichen Marke liefern. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des LG Düsseldorf in unserem Beitrag.

Neuerung bei Amazon: Automatisch kostenloses Rücksendelabel für Käufer ab 31.10.2022
Mit einer Ankündigung, dass bereits ab dem 31.10.2022 neue Rückgaberegelungen gelten sollen, hat Amazon in den letzten Tagen für viel Aufregung unter den Amazon-Marketplace-Händlern gesorgt. Was es damit auf sich hat und ob Amazon-Verkäufer künftig immer die Kosten der Rücksendung selbst zu tragen haben, darauf gehen wir in unserem aktuellen Beitrag ein.

Mit einer Ankündigung, dass bereits ab dem 31.10.2022 neue Rückgaberegelungen gelten sollen, hat Amazon in den letzten Tagen für viel Aufregung unter den Amazon-Marketplace-Händlern gesorgt. Was es damit auf sich hat und ob Amazon-Verkäufer künftig immer die Kosten der Rücksendung selbst zu tragen haben, darauf gehen wir in unserem aktuellen Beitrag ein.

Amazon Belgien: IT-Recht Kanzlei bietet professionelle Rechtstexte an
Die IT-Recht Kanzlei hat ihr Portfolio an Rechtstexten für Online-Plattformen erweitert und bietet auch professionelle Rechtstexte für den Online-Marktplatz amazon.com.be in französischer und niederländischer Sprache an.

Die IT-Recht Kanzlei hat ihr Portfolio an Rechtstexten für Online-Plattformen erweitert und bietet auch professionelle Rechtstexte für den Online-Marktplatz amazon.com.be in französischer und niederländischer Sprache an.

Die Haftung des Online-Händlers für Fehler von Amazon
Die Online-Plattform Amazon genießt seit Jahren großen Erfolg und stellt deshalb für viele Händler eine attraktive Möglichkeit dar, ihre Produkte zu verkaufen. Die vielen Vorteile, die der Verkauf von Artikeln auf Amazon bietet, haben jedoch - wie der BGH es ausdrückt - auch eine „Kehrseite“. Die Gerichte urteilten in den letzten Jahren, dass Händler für auf ihrer Angebotsseite zu findende Wettbewerbsverstöße haften müssen – und zwar auch dann, wenn Amazon selbst (oder Dritte) diese Fehler verursacht haben. Im heutigen Beitrag wollen wir Ihnen deshalb zeigen, wann Händler mit einer Haftung für Fehler von Amazon rechnen müssen und wie sie dies am besten vermeiden.

Die Online-Plattform Amazon genießt seit Jahren großen Erfolg und stellt deshalb für viele Händler eine attraktive Möglichkeit dar, ihre Produkte zu verkaufen. Die vielen Vorteile, die der Verkauf von Artikeln auf Amazon bietet, haben jedoch - wie der BGH es ausdrückt - auch eine „Kehrseite“. Die Gerichte urteilten in den letzten Jahren, dass Händler für auf ihrer Angebotsseite zu findende Wettbewerbsverstöße haften müssen – und zwar auch dann, wenn Amazon selbst (oder Dritte) diese Fehler verursacht haben. Im heutigen Beitrag wollen wir Ihnen deshalb zeigen, wann Händler mit einer Haftung für Fehler von Amazon rechnen müssen und wie sie dies am besten vermeiden.

Anleitung: Unzulässige Produkte auf Amazon zur Sperrung melden
Auch wenn Amazon seit Juli 2021 behördlich in Anspruch genommen werden kann, um Angebote von nicht verkehrsfähigen Produkten zu unterbinden, wird der Online-Marktplatz noch immer von illegitimer Ware vor allem aus Fernost überschwemmt. Fehlende gesetzliche Kennzeichnungselemente, Konformitätsnachweise und/oder erforderliche Registrierungen stehen auf der Tagesordnung und stellen für redliche Anbieter mit gesetzeskonformem Sortiment eine wirtschaftliche Bedrohung dar. Wie und unter welchen Voraussetzungen Amazon-Händler Produktverstöße über die Plattform melden und so Sperrungen betroffener Angebote herbeiführen können, zeigt dieser Beitrag.

Auch wenn Amazon seit Juli 2021 behördlich in Anspruch genommen werden kann, um Angebote von nicht verkehrsfähigen Produkten zu unterbinden, wird der Online-Marktplatz noch immer von illegitimer Ware vor allem aus Fernost überschwemmt. Fehlende gesetzliche Kennzeichnungselemente, Konformitätsnachweise und/oder erforderliche Registrierungen stehen auf der Tagesordnung und stellen für redliche Anbieter mit gesetzeskonformem Sortiment eine wirtschaftliche Bedrohung dar. Wie und unter welchen Voraussetzungen Amazon-Händler Produktverstöße über die Plattform melden und so Sperrungen betroffener Angebote herbeiführen können, zeigt dieser Beitrag.

Neues Kaufrecht gilt seit 01.01.2022 – was macht Amazon daraus?
Online-Händler müssen seit dem neuen Jahr neue Regeln im Kaufrecht beachten. Aufgrund der neuen Vorschriften sind in vielen Fällen auch technische Anpassungen im Bestellablauf erforderlich. Bei Plattformen sind hier die Plattformbetreiber gefragt. Wie ist der Stand bei Amazon.de?

Online-Händler müssen seit dem neuen Jahr neue Regeln im Kaufrecht beachten. Aufgrund der neuen Vorschriften sind in vielen Fällen auch technische Anpassungen im Bestellablauf erforderlich. Bei Plattformen sind hier die Plattformbetreiber gefragt. Wie ist der Stand bei Amazon.de?

Amazon Türkei: IT-Recht Kanzlei bietet ab sofort professionelle Rechtstexte an
Die IT-Recht Kanzlei hat ihr Portfolio an Rechtstexten für Online-Plattformen erweitert und bietet ab sofort auch professionelle Rechtstexte (AGB, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung + Impressum) für den Online-Marktplatz amazon.com.tr an.

Die IT-Recht Kanzlei hat ihr Portfolio an Rechtstexten für Online-Plattformen erweitert und bietet ab sofort auch professionelle Rechtstexte (AGB, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung + Impressum) für den Online-Marktplatz amazon.com.tr an.

KG Berlin: Amazon-Händler müssen Angebote regelmäßig auf Verstöße überprüfen, um eine Haftung zu vermeiden!
Bereits im Jahr 2016 urteilte der BGH, dass Amazon-Händler für ihre Angebot für die durch Dritte begangenen Rechtsverstöße haften. Um eine solche Haftung zu vermeiden, obliegt es dem Amazon-Händler „regelmäßige“ Prüf- und Überwachungspflichten einzuhalten. Das KG Berlin hat in seinem Beschluss vom 21.06.2021 (Az.: 5 U 3/20) entschieden, dass dies auch dann gilt, wenn Dritte die Angebote der Marketplace-Händler ungewollt ändern können. Stichprobenartige Überprüfung reicht dabei nicht aus. Lesen Sie mehr zur Entscheidung in unserem Beitrag.

Bereits im Jahr 2016 urteilte der BGH, dass Amazon-Händler für ihre Angebot für die durch Dritte begangenen Rechtsverstöße haften. Um eine solche Haftung zu vermeiden, obliegt es dem Amazon-Händler „regelmäßige“ Prüf- und Überwachungspflichten einzuhalten. Das KG Berlin hat in seinem Beschluss vom 21.06.2021 (Az.: 5 U 3/20) entschieden, dass dies auch dann gilt, wenn Dritte die Angebote der Marketplace-Händler ungewollt ändern können. Stichprobenartige Überprüfung reicht dabei nicht aus. Lesen Sie mehr zur Entscheidung in unserem Beitrag.

Nachricht von Amazon: Informationen zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR)
Derzeit erhalten zahlreiche Online-Händler, die über den Online-Marktplatz von Amazon Waren zum Verkauf anbieten, E-Mail-Benachrichtigungen von Amazon zum Thema „erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)“. Darin werden Händler, die von Amazon als Hersteller identifiziert wurden, auf ihre erweiterte Herstellerverantwortung aufmerksam gemacht und aufgefordert, ihre EPR-Registrierungsnummer(n) mitzuteilen. Ferner werden die betreffenden Händler auf eine spezielle Hilfeseite von Amazon verwiesen, auf der ausführliche Informationen zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) zu finden sind. Was es damit auf sich hat, erläutern wir in diesem Beitrag.

Derzeit erhalten zahlreiche Online-Händler, die über den Online-Marktplatz von Amazon Waren zum Verkauf anbieten, E-Mail-Benachrichtigungen von Amazon zum Thema „erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)“. Darin werden Händler, die von Amazon als Hersteller identifiziert wurden, auf ihre erweiterte Herstellerverantwortung aufmerksam gemacht und aufgefordert, ihre EPR-Registrierungsnummer(n) mitzuteilen. Ferner werden die betreffenden Händler auf eine spezielle Hilfeseite von Amazon verwiesen, auf der ausführliche Informationen zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) zu finden sind. Was es damit auf sich hat, erläutern wir in diesem Beitrag.

Amazon: Rechtliche Einordnung der Anforderung von REACH-Konformitätserklärungen + Muster für Mandanten
Amazon ist in den letzten Monaten vermehrt aktiv geworden, um die Einhaltung europäischer Produktsicherheitsstandards bei eingelagerten und über den eigenen Service versandten Produkten sicherzustellen. Nach Informationen der IT-Recht Kanzlei werden so insbesondere Do-It-Yourself-Schmuck- und Textilhändler aufgefordert, sog. „REACH-Konformitätserklärungen“ bei Amazon einzureichen, um ihre Produkte über die Plattform weiterverkaufen zu können. Was es mit dieser Forderung auf sich hat und was Do-It-Yourself-Händler gewährleisten müssen, zeigt die IT-Recht Kanzlei in diesem Beitrag und stellt Mandanten eine hilfreiche Mustererklärung bereit.

Amazon ist in den letzten Monaten vermehrt aktiv geworden, um die Einhaltung europäischer Produktsicherheitsstandards bei eingelagerten und über den eigenen Service versandten Produkten sicherzustellen. Nach Informationen der IT-Recht Kanzlei werden so insbesondere Do-It-Yourself-Schmuck- und Textilhändler aufgefordert, sog. „REACH-Konformitätserklärungen“ bei Amazon einzureichen, um ihre Produkte über die Plattform weiterverkaufen zu können. Was es mit dieser Forderung auf sich hat und was Do-It-Yourself-Händler gewährleisten müssen, zeigt die IT-Recht Kanzlei in diesem Beitrag und stellt Mandanten eine hilfreiche Mustererklärung bereit.

Achtung, Stolperfalle! Was Sie als Händler beim Verkauf auf Amazon beachten müssen
Die Plattform Amazon erfreut sich nach wie vor einer überdurchschnittlichen Beliebtheit - sowohl bei Kunden, als auch bei Händlern. Was viele Amazon-Händler allerdings nicht wissen: Wenn sie auf der Plattform Amazon Waren anbieten, lauern viele Abmahngefahren. Diese finden ihren Grund vor allem in der Benutzung der Plattform Amazon selbst. Wir haben in unserem heutigen Beitrag einmal die wichtigsten Stolperfallen auf der Plattform Amazon zusammen getragen.

Die Plattform Amazon erfreut sich nach wie vor einer überdurchschnittlichen Beliebtheit - sowohl bei Kunden, als auch bei Händlern. Was viele Amazon-Händler allerdings nicht wissen: Wenn sie auf der Plattform Amazon Waren anbieten, lauern viele Abmahngefahren. Diese finden ihren Grund vor allem in der Benutzung der Plattform Amazon selbst. Wir haben in unserem heutigen Beitrag einmal die wichtigsten Stolperfallen auf der Plattform Amazon zusammen getragen.

LG Mannheim: Amazon Händler muss Angebote mindestens 2 bis 3x täglich kontrollieren
Wer als Onlinehändler eine Abmahnung erhält, hat zwei Reaktionsmöglichkeiten: Unterwerfung oder gerichtlicher Titel. Dass manche Gerichte bei der Zwangsvollstreckung aus letzterem zum Teil lebensfremde Ansichten teilen, zeigt ein Beschluss des LG Mannheim.

Wer als Onlinehändler eine Abmahnung erhält, hat zwei Reaktionsmöglichkeiten: Unterwerfung oder gerichtlicher Titel. Dass manche Gerichte bei der Zwangsvollstreckung aus letzterem zum Teil lebensfremde Ansichten teilen, zeigt ein Beschluss des LG Mannheim.

OLG Frankfurt a.M.: Amazon-Seller haftet für die automatische Zuordnung von Produktbildern durch Amazon
Auf Amazon lassen sich als Händler starke Umsätze erwirtschaften. Die Plattform weist aber auch rechtliche Schwachstellen auf. Mit einer solchen musste sich nun das OLG Frankfurt beschäftigen. Wenn Amazon ein unzutreffendes Produktbild ausspielt, muss - mal wieder - der Verkäufer den Kopf dafür hinhalten.

Auf Amazon lassen sich als Händler starke Umsätze erwirtschaften. Die Plattform weist aber auch rechtliche Schwachstellen auf. Mit einer solchen musste sich nun das OLG Frankfurt beschäftigen. Wenn Amazon ein unzutreffendes Produktbild ausspielt, muss - mal wieder - der Verkäufer den Kopf dafür hinhalten.

Amazon: Neue Bestellbestätigungen genügen nicht den gesetzlichen Anforderungen
Online-Händler müssen ihren Kunden nach einer Bestellung im Fernabsatz eine Bestätigung des Vertrags, in der der Vertragsinhalt wiedergegeben ist auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung zu stellen. Dies gilt freilich auch für Händler, die ihre Waren über den Marktplatz von Amazon verkaufen. Nunmehr hat Amazon den Inhalt seiner automatisch per E-Mail versendeten Bestellbestätigungen dergestalt geändert, dass der konkrete Vertragsinhalt dort nicht mehr angezeigt wird. Dies betrifft auch solche E-Mails, die Amazon im Auftrag von Marktplatz-Händlern an deren Kunden versendet. Die rechtlichen Auswirkungen beleuchten wir im folgenden Beitrag.

Online-Händler müssen ihren Kunden nach einer Bestellung im Fernabsatz eine Bestätigung des Vertrags, in der der Vertragsinhalt wiedergegeben ist auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung zu stellen. Dies gilt freilich auch für Händler, die ihre Waren über den Marktplatz von Amazon verkaufen. Nunmehr hat Amazon den Inhalt seiner automatisch per E-Mail versendeten Bestellbestätigungen dergestalt geändert, dass der konkrete Vertragsinhalt dort nicht mehr angezeigt wird. Dies betrifft auch solche E-Mails, die Amazon im Auftrag von Marktplatz-Händlern an deren Kunden versendet. Die rechtlichen Auswirkungen beleuchten wir im folgenden Beitrag.

Geschäftsverhalten von Amazon....
Beim Bundeskartellamt hat es, laut Bundesregierung, Beschwerden über das Verhalten von Amazon gegeben. Der Internethändler soll eigene Produkte gezielt höher platziert haben als die von anderen Händlern und Daten von Mitbewerber genutzt haben, um eigene Produkte zu entwickeln, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/24873) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/24340).

Beim Bundeskartellamt hat es, laut Bundesregierung, Beschwerden über das Verhalten von Amazon gegeben. Der Internethändler soll eigene Produkte gezielt höher platziert haben als die von anderen Händlern und Daten von Mitbewerber genutzt haben, um eigene Produkte zu entwickeln, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/24873) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/24340).

Amazon startet mit eigenem Marketplace in Polen
Es ist wieder soweit: Amazon hat kürzlich seinen Marketplace-Verkäufern mitgeteilt, dass nun der nächste Amazon Marketplace in Europa an den Start gehen wird: Amazon Polen. Die IT-Recht Kanzlei stellt ihren Mandanten auch für diesen neuen Marketplace spezielle, abmahnsichere Rechtstexte (AGB, Datenschutzerklärung, Impressum + Widerrufsbelehrung) zur Verfügung – für einen rechtssicheren Start.

Es ist wieder soweit: Amazon hat kürzlich seinen Marketplace-Verkäufern mitgeteilt, dass nun der nächste Amazon Marketplace in Europa an den Start gehen wird: Amazon Polen. Die IT-Recht Kanzlei stellt ihren Mandanten auch für diesen neuen Marketplace spezielle, abmahnsichere Rechtstexte (AGB, Datenschutzerklärung, Impressum + Widerrufsbelehrung) zur Verfügung – für einen rechtssicheren Start.
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