LG Düsseldorf: Nachträgliche Änderung einer Marke auf Amazon kann wettbewerbswidrig sein
In einer aktuellen Entscheidung hat das LG Düsseldorf entschieden, dass die nachträgliche Änderung einer Amazon-ASIN ihrerseits wettbewerbswidrig sein kann. Dies ist dann dann der Fall, wenn die hinterlegte Marke durch die eigene Marke des Ändernden ersetzt wird, um im Nachgang die angehängten Amazon-Händler anschließend abzumahnen, weil diese weiterhin Produkte der ursprünglichen Marke liefern. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des LG Düsseldorf in unserem Beitrag.