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Leserkommentar zum Artikel

Frage des Tages: Was, wenn Käufer nach Monaten behauptet, Ware sei nicht angekommen?

Es ist hinreichend bekannt, dass im Ecommerce der Unternehmer das alleinige Transportrisiko trägt, verkauft und versendet er eine bewegliche Ware an einen Verbraucher. Um dieses Risiko zu minimieren, bedienen sich viele Händler eines Versandes mit Zustellnachweis. Doch was ist eigentlich, wenn der Käufer erst nach langer Zeit eine fehlende Ware reklamiert?

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K

Beitrag von An
02.08.2022, 15:03 Uhr

Sehr interessant! Welche Fristen gelten für B2B?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen

  • Geschäftsleitung von M. Thomas, 04.08.2022, 13:33 Uhr

    Wieder eine Regelung, in der man sich als Händler nur noch an den Kopf fassen kann und den betrügerischen Kunden Tür und Tor geöffnet wird. Wie es scheint, spielt der VERKÄUFERschutz in Deutschland nur eine untergeordnete Rolle und man bekommt immer mehr den Eindruck, als würden jedem auch noch so... » Weiterlesen

  • Also muss jedes Tracking gesichert werden von D. Drescher, 28.07.2022, 22:54 Uhr

    Ergo muss der Händler jedes Tracking sichern, z. B. als PDF abspeichern. Würde ein solcher Screenshot der Sednunsgverfolgung als gespeichertes PDF vor Gericht standhalten? VG

  • Tür und Tor offen für Betrüger? von Michael, 28.07.2022, 19:07 Uhr

    Oha, das ist für uns Händler ein sehr bedenklicher Zustand - da sind ja Tür und Tor offen für Betrüger! Der Gesetzgeber sotte doch um diese Situatuin wissen, warum werden dem Verbraucher da nicht kürzere Fristen, z.b. die besagten 6 Monate gesetzt? Wenn ich etwas bestelle und nach wenigen Tagen... » Weiterlesen

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