BGH: Das Wort „Hey!“ ist wegen fehlender Unterscheidungskraft nicht als Marke eintragungsfähig
Mit der Frage der fehlenden Unterscheidungskraft hatte sich zuletzt der Bundesgerichtshof (Urteil vom 14.01.2010; Az: I ZB 32/09 – hey!) zu befassen. Nach Ansicht des BGH fehlt es an der Unterscheidungskraft dann, wenn die Wortmarke einen Begriff des allgemeinen Sprachgebrauchs enthält und damit nicht geeignet ist vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden.
"Hey"Ho
Beitrag von Sebastian Flasche
07.06.2010, 19:27 Uhr
Wenn es doch so offensichtich war, dass es sich beim Wörtchen "Hey" um ein Wort des allgemeinen Sprachgebrauches handelt, dem jegliche Unterscheidungskraft fehlt, erklärt sich nicht, wieso die Sache bis zum BGH ging??? Könnten Sie dazu vielleicht nochmals Stellung nehmen? Die Begründung, die Markeneintragung abzulehnen, erscheint und erschien doch relativ naheliegend...
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Hey als Marke von Helmut, 15.06.2010, 12:26 Uhr
Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen! Natürlich liegt der Verdacht nahe, dass der Antragsteller sich die Marke "Hey" erst mal sichern wollte; quasi für den Fall der Fälle. Allerdings habe ich keine Zweifel daran, dass ein Tonträger etc. mit dem Namen "Hey" am Markt positioniert werden... » Weiterlesen
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Die Absicht des Antragsstellers bleibt unklar von mcs, 12.06.2010, 16:24 Uhr
Unabhängig von der hier nicht gegebenen "Unterscheidungskraft" stellt sich die Frage, in welcher Absicht ein Antragsteller hier überhaupt beabsichtigt, eine Marke "hey!" am Markt zu etablieren. Und auch überhaupt am Markt etablieren zu können, was mit Blick auf den sehr schwachen... » Weiterlesen
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