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BGH: Das Wort „Hey!“ ist wegen fehlender Unterscheidungskraft nicht als Marke eintragungsfähig
vom 07.06.2010, 11:40 Uhr
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Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen! Natürlich liegt der Verdacht nahe, dass der Antragsteller sich die Marke "Hey" erst mal sichern wollte; quasi für den Fall der Fälle. Allerdings habe...
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Unabhängig von der hier nicht gegebenen "Unterscheidungskraft" stellt sich die Frage, in welcher Absicht ein Antragsteller hier überhaupt beabsichtigt, eine Marke "hey!" am Markt zu etablieren.
Und...
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Wenn es doch so offensichtich war, dass es sich beim Wörtchen "Hey" um ein Wort des allgemeinen Sprachgebrauches handelt, dem jegliche Unterscheidungskraft fehlt, erklärt sich nicht, wieso die Sache...
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