Kommentar verfassen: BGH: Das Wort „Hey!“ ist wegen fehlender Unterscheidungskraft nicht als Marke eintragungsfähig
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BGH: Das Wort „Hey!“ ist wegen fehlender Unterscheidungskraft nicht als Marke eintragungsfähig
vom 07.06.2010, 11:40 Uhr
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Sieht meine Antwort zu diesem Artikel in unserer Shopify Community
https://community.shopify.com/c/technische-fragen-antworten/shopify-cookie-banner-nicht-dsgvo-konform/m-p/2545191
Hello, wie ist das bei den Nutzungsrechten? Darf der Lizenzgeber die bereits eingeräumte Rechte wieder entziehen?
Ganz interessant wird es bei internationalen Verträgen, da gibt es kein BGB. wäre...
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Ich frage mich, ob schon die Einholung der Einwilligung per email nicht schon als Werbung gilt. Bin eher daran interessiert, einzelne Werbeemails zu versenden, also keine Massen-Newsletter... und in...
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Das macht doch nix. Auch wenn es sinnlos war, genauso wie die Cookie Verordnung und die DSGVO, einfach weitermachen. Die Abmahner brauchen auch Ihr Geld und der Mittelstand verdient sonst viel zu...
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Moin Moin,
ich habe da auch nochmal eine Frage.
Fall wie hier eigentlich beschrieben
Kunde kauft einen Artikel für 9,95 plus 4,95€ Versand:
Kunde gibt falsche Anschrift auf und die Ware kommt...
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Ich habe einen Artikel zu einem günstigen Preis online bestellt und zusätzlich Versandkosten bezahlt.
Der Artikel wurde mir geliefert, jedoch gab der Verkäufer nach Lieferung eine...
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