Brauchen wir PayPal? Über Sinn und Unsinn des Online-Bezahlsystems
PayPal ist in aller Munde. Nach einer von Fittkau & Maaß Consulting durchgeführten W3B-Studie aus dem Jahre 2010 bevorzugen 79,3 Prozent der Befragten PayPal als Zahlungsmittel. Dieser Bekanntheitsgrad, aber auch Schwierigkeiten, die Mandanten der IT-Recht Kanzlei in der letzten Zeit mit PayPal hatten (einem unserer Mandanten wurde erst kürzlich sein PayPal-Konto mit 75.000,00 € eingefroren!!!), lädt dazu ein, über Sinn und Unsinn des Zahlungssystems PayPal einmal genauer nachzudenken.
Pay Pal Nein Danke.
Beitrag von Reimund Lüder
13.01.2022, 21:26 Uhr
guten abend michael wagner. das sie ein zweites mal ein pay pal konto geöffnet haben, kann mann ihnen nicht verübeln. als gewerblicher verkäufer müssen sie pay pal akzeptieren. sie hätte garnicht bei pay pal anrufen dürfen, um den zu sagen, das die ihr konto schließen sollen. das machen die auf kundenwunsch sowieso nicht. das heist für pay pal.... wieder einer weniger. eventuell dem kunden schnell probleme bereiten. sie müssen über das kontaktformular sich bei pay pal abmelden. das ist etwas komplziert. wichtig ist ganzbesonders, das sie in ihrem komputer alle einstellungen auch eventuelle kreditkartennummer zu pay pal komplett deaktivieren . dann mit ihrer hausbank sprechen, das keine weiteren aktivitäten seitens pay pal durchgeführt werden. gehen sie wegen der betrugsmasche zur polizei. schalten sie einen anwalt ein.teilen sie pay pal vor ihrer kündigung bei pay pal noch das polizeiliche aktenzeichen mit. bezugnemen auf inkasso, antworten sie.... das klären wir vor gericht. steht ein inkassovertreter vor der tür..... sofort die polizei anrufen. das mit dem gewerblichen verkaufen funktioniert leider wegen kein pay pal nun nicht mehr. gegebenfals ist es ratsam sich gewerblich abzumelden und nur noch als privater verkäufer im kleinen stil zu verkaufen. das funktioniert auch mit iban und echzeit sehr gut. das ärgert pay pal gewaltig. wichtig ist das die privaten verkäufer immer folgendes angeben....... privatverkauf, daher keine gewährleistung .oder rückname, vermeiden sie auch das wort garantie, das kann man wieder als gewerblich auslegen. wenn diese begriffe nicht in den verkäufen, als schlußsatz bei den privaten stehen, kann es durchaus schnell geschehen, das sie von einem frischen anwalt ,der gerade sein examen bestanden hat, eine abmahnung ,wegen einer wettbewerbsverzerrung bekommen. dieser sogenannte brief kann möglicherweise schnell mal ca. 800-900 euro kosten. das sind gegebenfals einstiegsgehälter der einstiegsanwälte.mfg. Reimund Lüder.
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Pay Pal Nein Danke von Reimund Lüder, 22.06.2025, 18:30 Uhr
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Pay pal Nein danke. von Reimund Lüder, 21.03.2025, 20:51 Uhr
guten abend sandra. ich habe ihren beitrag gelesen. bitte teilen sie pay pal das polizeiliche aktenzeichen mit. suchen sie sich bitte einen guten anwalt. sprechen sie mit ihrer hausbank, das keine abuchungen von pay pal durchgeführt werden dürfen. weisen sie pay pal darauf hin, das diese... » Weiterlesen
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