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Leserkommentar zum Artikel

Künstlername bzw. Pseudonym im Impressum ausreichend?

Seit jeher treten manche Personen nach außen hin nur unter einem Pseudonym bzw. Künstlernamen auf. Geht es um eigene Internetauftritte, gelten jedoch strenge gesetzliche Anforderungen an die notwendige Anbieterkennzeichnung. Warum sich ein Pseudonym bzw. Künstlername nicht mit Impressumsvorgaben verträgt, lesen Sie in unserem aktuellen Beitrag.

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Künstler und .de-Domain

Beitrag von Martin
12.01.2022, 23:12 Uhr

Wie kann man eigentlich als Künstler in Deutschland halbwegs "anonym" bleiben? z.B. einer Musiker, welcher nicht irgendwelche Groupies vor der Tür oder Einbrecher im Studio haben will? Und kein Management fürs Impressum nutzen kann bzw. irgendeinen dubiosen "Adress-Service"?

"Muss" auf jeder .de-Domain eigentlich auch IMMER ein Impressum sein?

Was ist, wenn ein deutscher Künstler der Besitzer einer .de-Domain und auch der Admin-C ist, der "Webseitenpfleger" aber ein Engländer und die Website in englischer Sprache (Zielgruppe weltweit)? Dessen Adresse muss doch dann nicht rein oder?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Impressum-Service von Ein Musiker, 22.02.2024, 11:47 Uhr

    Ich habe in meinem Umfeld gute Erfahrungen mit einem Impressum-Service gemacht. Dabei wird teilweise sogar angeboten, dass auch Post weitergeleitet wird, die an ein Pseudonym adressiert ist. Da die v.a. deutsche Rechtsprechung hier die Interessen von Website-Benutzern höher stellt als die von den... » Weiterlesen

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