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von RA Phil Salewski

Virtueller Impressums-Service von Postflex für rechtssicheren Adressschutz: 20% Rabatt für Mandanten

News vom 05.07.2022, 14:09 Uhr | Keine Kommentare

Auf geschäftsmäßig betriebenen Internetseiten muss ein vollständiges Impressum mit ladungsfähiger Anschrift vorgehalten werden. Vor allem Einzelunternehmer stellt dies regelmäßig vor ein Problem, da sie meist von ihrem Wohnsitz aus operieren und ihre Privatadresse ungern im Internet veröffentlichen möchten. Hier bietet der Service von Postflex rechtskonforme Abhilfe: in nur wenigen Schritten kann zu attraktiven Preisen eine virtuelle Geschäftsadresse beantragt werden, die der Impressumspflicht genügt – für rechtssicheren Adressschutz. Mandanten profitieren als Neukunden ab sofort von attraktiven 20% Rabatt.

I. Das Problem: Impressumspflicht vs. Privatadresse

Geschäftsmäßig betriebene Internetseiten setzen ein rechtskonformes und vollständiges Impressum nach § 5 des Telemediengesetzes (TMG) voraus.

Seitenbetreiber müssen im Rahmen einer Anbieterkennzeichnung umfangreiche Angaben zu ihrer Person und zu Kontaktmöglichkeiten bereitstellen, um – nach gesetzgeberischer Zielsetzung – Nutzern für Rückfragen zum Medium und die gegebenenfalls erforderliche außergerichtliche und gerichtliche Rechtsdurchsetzung zur Verfügung zu stehen.

Gerade Einzelpersonen ohne Geschäftsadresse stellt die Impressumspflicht allerdings vor ein Dilemma: einerseits sind sie verpflichtet, eine vollständige Anschrift zu benennen, andererseits haben sie ein berechtigtes Interesse am Schutz Ihrer Privatadresse.

Sie möchten oftmals verhindern, dass ihr Wohnsitz, von dem aus sie auch ihr Geschäft betreiben, über das Impressum im Internet allgemein publik gemacht wird. Gründe hierfür sind neben generellem Unbehagen vor allem Befürchtungen des Adressmissbrauchs und Spams.

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II. Die Lösung: Der virtuelle Impressumsservice von Postflex

Die Impressumspflicht verlangt allerdings nicht, das zwingend die Adresse angegeben wird, von der aus Unternehmer auch ihre Geschäfte betreiben.

Einzig erforderlich ist die Angabe einer ladungsfähigen Anschrift, unter der die betroffene Person tatsächlich so erreichbar ist, dass also gerichtlicher Schriftverkehr korrekt und ordnungsgemäß zugestellt werden kann.

Es genügen insofern auch virtuelle Geschäftsadressen.

Hier knüpft nun der rechtskonforme Adress-Service von Postflex an.

Postflex stellt Unternehmern, die aus Privatschutzgründen ihre Adresse im Impressum nicht angeben mögen, eine dauerhaft ladungsfähige, virtuelle Geschäftsadresse zur Verfügung.

Postflex betreibt einen physischen Bürostandort mit Verwaltungspersonal, über den Postzustellungen jeglicher Art nach ordnungsgemäßer Empfangsbevollmächtigung für Impressumspflichtige möglich sind. Empfangene Zustellungen werden sodann intern verarbeitet und digitalisiert an den Impressumsinhaber übermittelt.

Hierbei operiert Postflex selbstverständlich im Einklang mit den geltenden Datenschutz-, Geldwäschepräventions- und Postgeheimnisvorschriften.

Unternehmer, die den virtuellen Impressumsservice von Postflex nutzen, erhalten unter Zuordnung einer einzigartigen Vertrags-Identifikationsnummer eine ladungsfähige Anschrift für ihr Impressum, in der Postflex als „c/o“ („care of“)-Empfänger ausgewiesen ist.

Gut zu wissen: die IT-Recht Kanzlei hat die Rechtskonformität des virtuellen Impressums-Service von Postflex überprüft und gutachterlich bestätigt.

III. 20% Rabatt für Mandanten als Neukunden

Im Zuge einer neuen Kooperation mit Postflex erhalten Mandanten, welche den virtuellen Impressums-Service von Postflex erstmalig als Neukunden beauftragen möchten, ab sofort dauerhaft 20% Rabatt auf alle Adressschutz-Pläne von Postflex.

Dafür kann im Buchungsprozess ein Gutscheincode eingegeben werden, der hier im Mandantenportal zum Abruf bereitsteht.

Profitieren auch Sie von dem rechtskonformen Impressums-Service von Postflex, um Ihre Privatadresse im Internet wirksam zu schützen.

Phil Salewski Autor:
Phil Salewski
Rechtsanwalt

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