Fehlerhafte Preisauszeichnung im Online-Shop: Durchsetzung eines vertraglichen Anspruchs kann rechtsmissbräuchlich sein
OLG Düsseldorf: Durchsetzung eines vertraglichen Anspruchs nach falscher Preisauszeichnung im Online-Shop kann rechtsmissbräuchlich sein – Verkauf eines Produkts zu 1% des Marktwertes ist für Verkäufer nicht zumutbar.
wenn sich eine Falschauszeichnung wiederholt?
Beitrag von Lutz Kather
12.10.2021, 20:54 Uhr
in einem Online Shop wurde eine Drohne DJI Mavic air 2 mindestens zweimal mit ca. -50% angeboten, am 22. Sep 2021 und am 10. Okt 2021 Zu der bestellung wurde eine Mail versandt das es ein Fehler war, 379€ statt 799€ als wiedergutmachung wurde ein 100€ Guteschein angeboten, wenn sich dann aber am 10. Okt wiederholt dann ist das für mich als Laie etwas mit System. Ist das dann ok? Sollte dieser Vorgang nicht sogar strafbar sein?
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben