Leserkommentar zum Artikel

Frage des Tages: Brutto-Preisunterschiede nach Steuersatz des Lieferlandes trotz Geoblocking-Verbot zulässig?

Zum 01.07.2021 wird das EU-Umsatzsteuerrecht reformiert. Wer im B2C-Geschäftsverkehr eine EU-weite Umsatzschwelle von 10.000€ überschreitet, schuldet die Umsatzsteuer zukünftig im jeweiligen Lieferland. Hiervon können insbesondere auch Preisangaben im eigenen Online-Shop betroffen sein, die gegenüber Verbrauchern stets die Mehrwertsteuer enthalten müssen. Ein Spannungsfeld entsteht aber zur EU-Anti-Geoblocking-Verordnung, die unterschiedliche Preise für unterschiedliche Zielländer auf derselben Präsenz gerade verhindern will. Ob es künftig zulässig ist, unterschiedliche Bruttopreise je nach angewendetem Steuersatz des Lieferlandes im Online-Shop anzuzeigen, klärt die IT-Recht Kanzlei im heutigen Beitrag.

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Dualität der Preisstrategien

Beitrag von IT-Recht Kanzlei
08.06.2021, 09:04 Uhr

Sehr geehrter Herr Paukner,

danke für Ihren Kommentar.

Sie bezeichnen zwei unterschiedliche Preisangabestrategien.

Einerseits besteht natürlich die Möglichkeit, länderspezifische Shops mit jeweils landesspezifischem Liefergebiet einzurichten und die jeweilige ausländische Umsatzsteuer shopspezifisch zu berücksichtigen.

Andererseits besteht aber die Möglichkeit, einen flexiblen Bruttopreis einzurichten und Kunden zur Auswahl ihres Lieferlandes mit der Absicht anzuhalten, auf einen Netto-Basispreis die jeweilige landesspezifische Mehrwertsteuer aufzuschlagen und damit nach Lieferland variierende Bruttopreise inkl. MwSt. anzuzeigen.

In beiden Fällen dürfte der Preis "inkl. MwSt." ohne konkreten Steuersatz ausgewiesen werden.

Mit freundlichen Grüßen, Ihre IT-Recht Kanzlei

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 6 Kommentare vollständig anzeigen

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  • Unterschiedliche Nettopreise Preise bei Amazon von Daniel Oswald, 10.06.2021, 14:18 Uhr

    bei Amazon kann man ja nur den Brutto-Preis angeben. Von diesem werden nun unterschiedliche USt.-Sätze in Abhängigkeit der jeweiligen Lieferländer abgezogen, so dass am Ende unterschiedliche Nettopreise entstehen (ob explizit ausgewiesen oder nicht). Widerspricht das nicht auch dem... » Weiterlesen

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    Von der EU gibt es ein ziemlich hilfreiches FAQ zur Geoblocking Verordnung: https://www.euroconsumatori.org/de/download/extanmvqm.pdf. In dieser FAQ wird auch darauf hingewiesen, dass unterschiedliche Bruttopreise für Kunden aus Ländern mit unterschiedlicher Mehrwertsteuer kein Problem sind und,... » Weiterlesen

  • Ich hoffe ich bringe es auf den Punkt :-) von Robert, 08.06.2021, 16:45 Uhr

    Ich hoffe ich bringe es nun auf den Punkt :-) Ist es nun erlaubt im Onlineshop die Bruttoendpreise mit dem jeweiligen MWST-Satz des Lieferlandes anzeigen zu lassen oder nicht ? Somit würde der Käufer SEINEN Endpreis erst sehen wenn dieser sein Lieferland angibt. Die MWST-Zahl würde aber nicht... » Weiterlesen

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    Bitte entschuldigen Sie, dass ich hier noch mal nachhake. Ganz verstanden habe ich Ihre Antwort an Herrn Paukner noch nicht. In Ihrem Artikel heißt es sinngemäß, dass es verboten ist, im selben Shop pro Land unterschiedliche Netto-Preise anzusetzen: "Die Anti-Geoblocking-Verordnung verbietet nur... » Weiterlesen

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    In Ihrem Beitrag vom 12.04.21 https://www.it-recht-kanzlei.de/umsatzsteuer-reform-eu-preisangaben-online-shop-ausland-lieferung.html#abschnitt_15 steht folgendes "Insbesondere von Bedeutung hierbei ist, dass das Preisangabenrecht nicht zur Ausweisung konkreter Mehrwertsteuersätze im Shop... » Weiterlesen

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