Modeschmuck: Wie Urheberrecht und wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz bei Nachahmungen helfen
Wenngleich dies auf den gemeinen Modeschmuck nicht zwingend und immer zutreffen mag: Auch Schmuckstücke können urheberrechtlichen Schutz genießen, sofern sie persönliche geistige Schöpfungen darstellen. So sieht das zumindest das OLG Frankfurt a.M. (Urteil vom 11.12.2018, Az. 11 U 12/18). Dabei kommt es aber sehr auf die konkrete Gestaltung und Kombination der verschiedenen Einzelelemente an. Und: Sofern der Schmuck dann auch noch wettbewerbliche Eigenart besitzt, kann bei Nachahmung auf den wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz zurückgegriffen werden.
Frau
Beitrag von Nicola Mertens
06.06.2021, 17:11 Uhr
Gilt das im Artikel Beschriebene auch länderübergreifend, oder gibt es ein internationales Patent für Schmuck?
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