Leserkommentar zum Artikel
Abmahnrisiko im Onlinehandel: Der unversicherte Versand
Viele Onlinehändler stellen den Verbraucher beim Warenkauf über ihren Internetshop oder über eBay vor die Wahl: unversicherter oder versicherter Versand. Die Bezeichnung „unversicherter Versand“ ohne weitere Erläuterungen ist jedoch irreführend und kann eine Abmahnung gegen den Verwender nach sich ziehen!
Und wie ist es bei privaten Verkäufern?
Beitrag von Unbekannt
30.03.2010, 21:47 Uhr
Wie ist es denn bei privaten Verkäufern, die z.B. über ebay verkaufen? Wer trägt in diesem Fall das Versandrisiko?
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