Leserkommentar zum Artikel

Abmahnrisiko im Onlinehandel: Der unversicherte Versand

Viele Onlinehändler stellen den Verbraucher beim Warenkauf über ihren Internetshop oder über eBay vor die Wahl: unversicherter oder versicherter Versand. Die Bezeichnung „unversicherter Versand“ ohne weitere Erläuterungen ist jedoch irreführend und kann eine Abmahnung gegen den Verwender nach sich ziehen!

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Und wie ist es bei privaten Verkäufern?

Beitrag von Unbekannt
30.03.2010, 21:47 Uhr

Wie ist es denn bei privaten Verkäufern, die z.B. über ebay verkaufen? Wer trägt in diesem Fall das Versandrisiko?

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